Beendigung der Corona-Schutzmaßnahmen
Seit fast drei Jahren gab es aufgrund der Corona-Pandemie besondere Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten und Mitarbeitenden in den Caritaswerkstätten Langenhorst.
Diese basierten auf Verordnungen des Landes und auf Bundesgesetze. Die Landesregierung hat sich dazu nun entschlossen, keine weitere Corona-Schutzverordnung in Kraft zu setzten.
Somit entfallen alle Maßnahmen (z.B. Abstandsregelungen, Testungen, das Tragen einer Maske) ab dem 01.03.2023. Es bleibt jedoch jedem freigestellt, auch zukünftig bei Bedarf eine Maske zu tragen.