Heilpädagogische Frühförderung
In der heilpädagogischen Frühförderung bildet die momentane Situation des Kindes (Entwicklungsstand, Lebensumfeld, nächste Lernschritte) die Grundlage für die Gestaltung der Fördersituation. Die Erstberatung erfolgt in der Regel durch die Diagnosestelle des Kreises Steinfurt. Bevor ein Kind heilpädagogisch gefördert werden kann, wird mit einem standardisierten Testverfahren durch die Diagnostikstelle der Förderbedarf des Kindes festgestellt. Dazu ist kein Rezept des Kinderarztes (Hausarztes), aber eine (fach-)ärztliche Bescheinigung erforderlich.
Für das Einzugsgebiet der Frühförder- und Beratungsstelle der Tectum Caritas ist die Diagnostikstelle im Gesundheitsamt in Steinfurt zuständig. Der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) entscheidet über die Kostenübernahme. Sobald Ihnen die Kostenzusage des LWL vorliegt, können Sie sich gerne bei uns in der Frühförderung melden. Eine Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen einen ersten Termin vereinbaren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.lwl.org/fruehfoerderung