Besondere Wohnform
Zur individuellen Freiheit und Selbstbestimmung gehört das Recht des erwachsenen Menschen mit geistiger Behinderung, im Rahmen der Möglichkeiten den eigenen Wohnraum selbst zu wählen und das eigene Lebensumfeld selbst mit zu gestalten. Ausgangspunkt soll dabei der individuelle Hilfebedarf sein, damit eine Unter- beziehungsweise Überversorgung vermieden wird.
Daraus ergeben sich folgende Leitsätze:
- Wir nehmen Menschen an, wie sie sind.
- Wir sorgen uns um das Wohlergehen der Menschen mit Behinderungen in körperlicher, geistiger, seelischer und materieller Hinsicht.
- Wir stärken die Eigenkräfte der Bewohnenden, fördern ihre Selbstständigkeit und achten ihre Würde.
- Wir entwickeln neue Wohn- und Betreuungsangebote, um Menschen mit Behinderungen Perspektiven aufzuzeigen, und sorgen innerhalb von Projekten für eine möglichst zeitnahe dem Bedarf entsprechende Umsetzung.
Diese Leitsätze geben Orientierungshilfen, um gemeinsam mit den Bewohnenden ihre Lebensqualität zu gestalten und zu sichern.
Hinweis: An dem Verfahren zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Heim- beziehungsweise Betreuungsvertrag nehmen die Einrichtungen für Wohnangebote nicht teil.