Familienberatung bei Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung sind für alle Beteiligten, sowohl für Kinder als auch Eltern ein gravierendes und tiefgreifendes Ereignis, oftmals verbunden mit vielfältigen Ängsten und Sorgen. Mit einer Trennung wird die Paarbeziehung gelöst, nicht aber das Beziehungsgefüge der Kinder zu ihren Eltern und nicht die gemeinsame Elternschaft und -verantwortung.
Kinder brauchen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung weiterhin ihre Mutter und ihren Vater. Eltern müssen ihren Kindern das Gefühl und die Sicherheit vermitteln, weiterhin von ihnen geliebt und umsorgt zu werden. Sie benötigen den regelmäßigen und verlässlichen Kontakt zu beiden Elternteilen.
In den Beratungsgesprächen stehen das Wohl der Kinder und deren Rechte im Mittelpunkt. Es geht darum, Mutter und Vater für die kindlichen Bedürfnisse und Interessen zu sensibilisieren, damit sie, als Eltern, einvernehmliche Absprachen und Vereinbarungen für ihre Kinder miteinander abstimmen. Die oftmals konflikthafte Paar-Ebene muss von der Eltern-Ebene getrennt werden.
Gelingt es Eltern nicht, einvernehmliche Lösungen zu finden, besteht die Möglichkeit, einen Antrag zum Sorge- oder Umgangsrecht beim Familiengericht zu stellen. Im Rahmen der Familiengerichtshilfe benötigt das Familiengericht eine Stellungnahme, um dann mit den Eltern eine Lösung zum Wohl der betroffenen Kinder zu vereinbaren. Diese Aufgabe wird vom Caritasverband Steinfurt in Delegation des Kreisjugendamtes Steinfurt wahrgenommen.
Bei der Trennungs- und Scheidungsberatung handelt es sich um folgendes gesetzlich garantiertes und festgeschriebenes Angebot:
- Beratung zur Neuorientierung im Vorfeld der Trennung zum Beispiel zukünftiger Lebensmittelpunkt oder Umgang mit dem Kind/den Kindern
- Vermittlungsgespräche zwischen den Eltern bei Konflikten in sorgerechtlichen oder umgangsrechtlichen Angelegenheiten
- Unterstützung bei der Erarbeitung von einvernehmlichen Lösungen beziehungsweise Vereinbarungen zum Wohl des Kindes/der Kinder
- Gespräche mit Kindern/Jugendlichen
- Berichterstattung an das Familiengericht
- Informationsgespräche zu weiterführenden Hilfen wie zum Beispiel Mediation, Therapie, Trennungs-/Scheidungskindergruppen.
Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Das Beratungsangebot ist kostenfrei.