Tectum-Pflege
Viele Menschen mit Behinderungen, die in den unterschiedlichen Wohnformen leben, haben neben der Eingliederungshilfe einen Bedarf an Behandlungs- und Grundpflegen.
Unser Ziel ist es, pädagogische und pflegerische Kompetenzen zu vereinen und durch die leistungsübergreifende Versorgung die Teilhabe weiterhin zu fördern sowie Pflege und Gesundheit in höchstem Maß zu gewährleisten.
Gesetzliche Grundlagen für die Arbeit der Tectum-Pflege gGmbH sind das Sozialgesetzbuch V (SGB V: Krankenversicherung), das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI: Pflegeversicherung), das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX: Leistungen zur Teilhabe) sowie das Sozialgesetzbuch XII (SGB XII: Sozialhilfe).
- Wir erbringen Leistungen der häuslichen Pflegehilfe nach § 36, SGB XI (Pflegesachleistungen, wie zum Beispiel Körperpflege) und § 39, SGB XI (Verhinderungspflege) sowie Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI.
- Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 SGB V (zum Beispiel Medikamentenverabreichung, Injektionen, wie Insulin, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen)
- Wir leisten Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 1 sowie § 38a SGB V, § 10 KVLG 1989.
- Wir übernehmen die Durchführung von Pflegeberatungseinsätzen nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Beziehern von Pflegegeld.
- Wir erbringen häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 1 SGB V (Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird).
Wir freuen uns, in Zukunft unserem betreuten Personenkreis hiermit Leistungen der Eingliederungshilfe, Krankenkassen und Pflegekassen aus einer Hand bieten zu können.