Unsere Pflegeleistungen im Überblick
Vollstationäre Pflege
Unsere fachlich qualifizierten Mitarbeiterinnen bieten individuelle Pflegeleistungen für Menschen aller Pflegestufen. Dabei stehen die individuellen Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner immer im Mittelpunkt. Pflegeleistungen finden im Bereich der Grundpflege (Unterstützung, Anleitung und ggf. vollständige Übernahme im Bereich der Körperpflege, Mobilisation und Ernährung), der Behandlungspflege (Verbände, Wundversorgung, Medikamentenmanagement, etc.) und der Sozialen Betreuung statt.
Kurzzeitpflege
Wir bieten unsere Pflegeleistungen auch vorübergehend in unserem Hause an zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder einem Sturz. Sobald der Patient wieder allein zurechtkommt, kehrt er wieder in die eigene Häuslichkeit zurück.
Verhinderungspflege
Falls pflegende Angehörige durch Krankheit oder eine Urlaubsreise verhindert sein sollten, bieten wir unsere Leistungen für Menschen mit Pflegebedarf an.
Krankenhausnachsorge
Sollten Sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt noch nicht in Ihre eigene Häuslichkeit zurückkehren können gleichzeitig aber ohne Pflegegrad sein, steht Ihnen unser Haus bis zu vier Wochen offen.
Probewohnen
Der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung fällt vielen Menschen nicht leicht. Deshalb besteht die Möglichkeit zum Probewohnen, um das Leben und die Pflegeleistungen in unserem Hause während eines befristeten Zeitraums kennenzulernen.
Transparente Leistungen - transparente Kosten
Die Kosten für einen Heimplatz werden mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern vereinbart.
Das Gesamtheimentgelt setzt sich wie folgt zusammen:
- Kosten für Pflege (inklusive Kosten für die Ausbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern in unserem Haus)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten
An der Finanzierung dieser Kosten sind verschiedene Kostenträger beteiligt. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Abhängig vom Einkommen und Vermögen werden Leistungen nach dem Landespflegegesetz NRW (Pflegewohngeld) sowie Leistungen des Sozialhilfeträgers gewährt. Für Sie verbleibt ein Eigenanteil.
Hinsichtlich der Finanzierung beraten wir sie gerne individuell.