Anmeldung von Kindern mit einem besonderen Förderbedarf
In unserer Kindertageseinrichtung bieten wir heilpädagogische Plätze für Kinder an, die aufgrund ihrer individuellen Entwicklung einen besonderen Unterstützungs- und Förderbedarf haben.
Für die Aufnahme auf einen heilpädagogischen Platz ist ein Antrag beim LWL (Landschaftsverband Westfalen-Lippe) erforderlich. Dieser Antrag wird von den Erziehungsberechtigten gestellt.
Dabei lassen wir Sie selbstverständlich nicht allein: Unsere Einrichtung unterstützt Sie gerne bei allen notwendigen Schritten. Auch der LWL sowie das zuständige Jugendamt des Kreises Steinfurt stehen Ihnen beratend zur Seite.
Die Entscheidung über die Bewilligung und Vergabe eines heilpädagogischen Platzes trifft der LWL als zuständiger Kostenträger. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Erziehungsberechtigten, der Kindertageseinrichtung und dem Jugendamt.
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, wenn Sie für Ihr Kind einen heilpädagogischen Platz in Betracht ziehen. So können wir Sie rechtzeitig über das Verfahren, notwendige Unterlagen und die weiteren Schritte informieren.
Sie möchten mehr über unsere Fördermöglichkeiten erfahren oder prüfen, ob ein heilpädagogischer Platz für Ihr Kind infrage kommt? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie ausführlich über unser Angebot und beantworten Ihre Fragen.
