Informationen über Arbeit, Lohn und Praktika
Arbeitszeiten und Urlaub
Die regelmäßige wöchentliche Beschäftigungszeit beträgt 39,5 Stunden einschließlich der Pausen und der Zeiten, in denen PROTEC arbeitsbegleitende Maßnahmen durchführt.
Die täglichen Beschäftigungszeiten sind zurzeit:
montags bis donnerstags 8.00 - 16.30 Uhr
freitags 8.00 - 13.30 Uhr
Pausen:
vormittags 9.40 - 10.00 Uhr
mittags 12.00 - 13.00 Uhr
nachmittags 14.00-14.20 Uhr
Wie viel Urlaub habe ich eigentlich?
Die Beschäftigten erhalten 30 Arbeitstage Urlaub, plus 5 Tage Urlaub pro Jahr bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.
Lohn und Rente
Wie hoch ist mein Lohn?
Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus:
a) einem Grundbetrag
Der Grundbetrag wird jeder/m Beschäftigten ausgezahlt.
b) einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag
Dieser ergibt sich aus der Bewertung der persönlichen Arbeitsleistung der/des Beschäftigten.
c) einem Arbeitsförderungsgeld gemäß § 43 SGB IX
Bekomme ich eine Rente und bin ich krankenversichert?
Ja! Die Werkstatt entrichtet für die/den Beschäftigte/n Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gemäß Sozialgesetzbuch V, XI und VI.
Wer hilft mir bei Problemen?
In der Werkstatt arbeitet ein großes Team mit verschiedenen beruflichen Ausbildungen. In Ihrer Gruppe ist immer ein Ansprechpartner, der Sie begleitet und unterstützt. Zusätzlich stehen Ihnen Sozialarbeiter, Sozialpädagogen und Psychologen als Berater zur Verfügung. Auch gibt es einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und einen Betriebsarzt, die regelmäßig oder bei Bedarf Sprechstunde haben. Darüber hinaus gibt es für die Belange der Beschäftigten einen gewählten Werkstattrat und für Frauen eine Frauenbeauftragte.
Praktika und Außenarbeitsplätze
Kann ich ein Praktikum machen oder außerhalb arbeiten?
PROTEC fördert nach der Werkstättenverordnung (WVO) den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch eine Beschäftigung in Praktika und auf Außenarbeitsplätzen in Betrieben und Dienststellen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Für diese Beschäftigung werden vertragliche Regelungen mit den kooperierenden Betrieben geschlossen.
Gibt es auch außerhalb der Werkstatt Arbeitsplätze?
Es besteht die Möglichkeit externe betriebliche Praktika durchzuführen und auf einem Außenarbeitsplatz inklusiv zu arbeiten. Nähere Information erhalten sie hier.