Interdisziplinäre Frühförderung
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, wenden Sie sich zunächst an den behandelnden Kinderarzt (Hausarzt). Er entscheidet, ob eine Interdisziplinäre Frühförderung für das Kind ratsam ist und stellt ein Rezept für die Eingangsdiagnostik aus.
Das Rezept wird auf dem Verordnungsmuster 16 "Verordnung über die Eingangsdiagnostik interdisziplinärer Frühförderung" ausgestellt. Zudem können eine bereits bestehende Diagnose und die Entwicklungsbereiche, in welchen der Förderbedarf besteht, genannt werden.
Mit diesem Rezept wenden Sie sich an die Frühförder- und Beratungsstelle. Die Frühförderfachkräfte führen daraufhin die Eingangsdiagnostik durch und erstellen einen individuellen Förder- und Behandlungsplan für Ihr Kind. Dieser Förder- und Behandlungsplan wird mit Ihnen besprochen und zur Genehmigung an den Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) und Ihre Krankenkasse geschickt. Der Landschaftsverband-Westfalen-Lippe (LWL) entscheidet über die Kostenübernahme. Sobald Ihnen die Kostenzusage des LWL vorliegt, können Sie sich gerne bei uns in der Frühförderung melden. Eine Mitarbeiterin wird dann mit Ihnen einen ersten Termin vereinbaren.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.lwl.org/fruehfoerderung