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Ihr Berufsweg

Berufliche Bildung für Menschen mit Behinderung

Wenn Sie arbeiten möchten, unterstützen wir Sie gerne. gefördert

Wir begleiten Sie von der Bildung, über die Qualifizierung bis hin zur Tätigkeit selbst und betreuen Sie über den ganzen Weg. So gelingt der Start ins Arbeitsleben.

begleitet

Die Caritaswerkstätten Langenhorst bieten Arbeitsplätze speziell für Menschen mit geistiger Behinderung und psychischer Erkrankung. Dadurch werden Förderung und Beschäftigung mit Ihnen gemeinsam bedarfsgerecht entwickelt.

Aufnahmeverfahren

Die Caritaswerkstätten Langenhorst unterstützt und berät Sie in allen Fragen rund um die berufliche Orientierung, die berufliche Bildung und sozialrechtliche Fragestellungen.

Bei dem zuständigen Kostenträger der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Bsp.: Agentur für Arbeit; Rentenversicherung)  muss ein sogenannter Reha-Antrag gestellt werden. Darauf folgt ein Gespräch mit einem Reha-Berater, der die notwendigen medizinischen Unterlagen sichtet.

Berufliche Bildung und Qualifizierung
Potenziale entdecken und erweitern

Berufliche Bildung und Qualifizierung im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich erfolgen auf der Grundlage eines ausdifferenzierten und verbindlichen Fachkonzeptes  der Arbeitsagentur. Die Methoden der beruflichen Bildung orientieren sich an Ihren Interessen und Fähigkeiten.

Sie als Teilnehmer definieren gemeinsam mit ihren Bildungsbegleitern ihre persönlichen Bildungsziele. Der Begleitende Dienst und die jeweilige Gruppenleitung erarbeiten mit Ihnen individuelle Eingliederungspläne, die gemeinsam vereinbart, fortgeschrieben und - in Hinblick auf die Zielerreichung - regelmäßig überprüft werden. Die Eingliederungspläne beinhalten neben dem Erlernen und Weiterentwickeln von arbeitsbezogenen theoretischen und praktischen Fähigkeiten auch die Stärkung Ihrer persönlichen und sozialen Kompetenzen.

Ihre Berufsbildung kann - bei entsprechender Eignung - in Teilen auch in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes durchgeführt werden.

Die Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich werden in der Regel für zwei Jahre plus drei Monate erbracht. Sie erhalten zum Ende der Berufsbildungsmaßnahme ein Abschlusszertifikat über die erfolgreiche Teilnahme und die individuellen Inhalte Ihrer beruflichen Bildung.

Vermittlung und Beschäftigung

Die Caritaswerkstätten Langenhorst bieten Ihnen im Anschluss an die Berufsbildungsmaßnahme die Möglichkeit zur Übernahme in einen der verschiedenen Arbeitsbereiche der Werkstatt, oder in eine Betriebsintegration außerhalb der Werkstatt (Außenarbeitsplatz).

Alternativ wird - bei Eignung - gemeinsam mit unserer Integrationsassistenz, dem Integrationsfachdienst und den verantwortlichen Kostenträgern der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt.

                               BBB

Infos für Bewerber

Wo bewerbe ich mich?

Die Bewerbung läuft über die Caritaswerkstätten Langenhorst.

Kontaktdaten finden sie hier.   

Was muss ich mitbringen?

Beim ersten Treffen müssen sie zunächst nichts mitbringen. Gegebenenfalls kann dies zuvor telefonisch besprochen werden. Kontakt

Was sind Aufnahmekriterien?

Die Caritaswerkstätten Langenhorst bieten Menschen mit Behinderungen unter folgenden Voraussetzungen einen Arbeitsplatz:

  • Es liegt eine wesentliche Behinderung vor. Eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist zurzeit nicht möglich.
  • Ihr ständiger Wohnsitz lieg möglichst innerhalb unseres Einzugsbereiches.
  • Ihr Alter liegt zwischen dem 18. Lebensjahr und dem gesetzlichen Rentenalter.

 

Was ist ein Aufnahme- und Eingangsverfahren?

Was ist ein "Aufnahmeverfahren"?

In einer Aufnahme- und Betreuungskonferenz entscheiden die jeweiligen Kostenträger über eine mögliche Aufnahme.

Was ist das Eingangsverfahren?

Aufgabe und Ziel des Eingangsverfahrens ist es, festzustellen ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und zur Teilhabe bzw. Eingliederung in das Arbeitsleben ist. Das Eingangsverfahren dauert im Regelfall drei Monate.

Das Eingangsverfahren wird in der Regel im Berufsbildungsbereich der Werkstätten oder auf ausgelagerten Berufsbildungsplätzen in einem anderen Unternehmen absolviert. Im Rahmen dessen wird die berufliche Perspektive des Maßnahmeteilnehmers festgestellt und ein Eingliederungsplan erstellt.

Die gewonnenen Ergebnisse dienen als Grundlage für die weitere berufliche Qualifizierung in der Berufsbildungsmaßnahme.

Was ist der Berufsbildungsbereich?

Im Anschluss an das Eingangsverfahren erfolgt, nach Zustimmung der jeweiligen Kostenträger, eine Berufsbildungsmaßnahme. Hier werden Neigungen und Fähigkeiten ermittelt und grundlegende Arbeitstechniken vermittelt. Zudem werden begleitende persönlichkeitsfördernde Maßnahmen angeboten. Der Berufsbildungsbereich dauert in der Regel zwei Jahre.

In der Berufsbildungsmaßnahme erhalten Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, sich zu qualifizieren und kontinuierlich beruflich sowie persönlich weiterzuentwickeln.

Der Eingliederungsplan aus dem Eingangsverfahren wird fortgeschrieben.

Die Berufsbildungsmaßnahme dauert höchstens 24 Monate.

Nach Abschluss der Maßnahme kann sich eine Beschäftigung in den Arbeitsbereichen innerhalb oder außerhalb der Werkstätten anschließen.

Was ist, wenn ich erkranke?

Der Kostenträger wird über die mögliche Dauer der Erkrankung informiert. Nach spätestens sechs Wochen kann es zu einer Unterbrechung kommen. Sie können im Anschluss die Maßnahme in der Regel fortsetzen.

 

Bekomme ich auch Geld?

Der Kostenträger der Maßnahme ist die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder ein anderer Kostenträger. Dieser prüft, ob Sie einen Anspruch auf Übergangsgeld oder Ausbildungsgeld haben. Nähere Informationen erhalten sie diesbezüglich bei Ihrem zuständigen Kostenträger.

Wir sind Ihnen hier gerne behilflich.

Was ist nach der Berufsbildung möglich?

Nach der Berufsbildung gibt es mehrere Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung:

  • im Arbeitsbereich der Werkstätten, entsprechend Ihren Fertig- und Fähigkeiten. Infos hier
  • auf einem Außenarbeitsplatz in der Industrie, Handwerk oder Dienstleistung. Infos hier
  • auf einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz. Infos hier
Aufnahmeantrag

Aufnahmeantrag: hier als PDF-Download

 

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