Verlängerung Lockdown bis zum 18.06.2021
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert wurde. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den Werkstätten bald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem zuständigen Ministerium entschieden, die aktuellen Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern
Die folgenden Wahlmöglichkeiten bleiben bestehen:
- Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt
- Teilhabe am Arbeitsleben in der eigenen Wohnung
- Teilhabe am Arbeitsleben in der stationären/teilstationären Wohnform (Wohnheim)
Die Teilnehmenden im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich mögen sich zur Absprache des weiteren Vorgehens mit der Bildungsbegleitung in Verbindung setzen.