"Für mich war das eine Selbstverständlichkeit, da ich ja mit ihm zusammen aufgewachsen bin und immer für ihn da war", sagt Maria Lülf. Daraus ist eine "innere Haltung entstanden, Menschen mit Behinderungen mit einer großen Wertschätzung zu begegnen". Daher hat sie das Thema Behinderung auch in ihrem Beruf in der Elementarerziehung immer wieder beschäftigt. "In den Einrichtungen, in denen ich gearbeitet habe, war ich immer ansprechbar für meine Kolleginnen und Kollegen, besonders aber auch für betroffene Eltern, wenn es um Kinder mit besonderem Förderbedarf ging."
Seit der Eröffnung des "Wohnen am Irisgarten" in Burgsteinfurt lebt der Bruder von Maria Lülf in der Einrichtung der Tectum Caritas. Zudem arbeitet er im Zweigwerk Steinfurt der Caritaswerkstätten Langenhorst. Durch seine kognitive Beeinträchtigung und die verzögerte Entwicklung war ihr Bruder immer schon auf Unterstützung angewiesen. "Daher ist für mich vor allem wichtig, für meinen Bruder da zu sein und ihm zuzuhören, welche Bedürfnisse und Wünsche er hat. Denn diese Empathie gelingt nur über eine gute Beziehung", weiß Maria Lülf.
Neben den gesetzlich vorgesehenen Aufgabenbereichen, etwa der finanziellen und gesundheitlichen Sorge, begleitet Maria Lülf ihren Bruder darüber hinaus beispielsweise beim Einkaufen gehen, beim Besuch der Friseurin oder bei Freizeitaktivitäten an Samstagen."Warum sollte ich das nicht für meinen Bruder ermöglichen, jetzt, wo ich im Ruhestand auch die Zeit dazu habe und vor Ort bin?"
In allen Aufgabenkreisen ihres Bruders ist Maria Lülf erste Ansprechpartnerin für die Wohneinrichtung. So ist sie im ständigen Austausch mit den Mitarbeitenden des "Wohnen am Irisgarten" und auch oft in der Einrichtung zu Besuch. "Und jeden Abend meldet sich mein Bruder, um 'Gute Nacht' zu sagen."
Der Betreuungsverein des Caritasverbandes wirbt weiterhin um ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, die Zeit und Interesse haben, sich für Menschen mit Einschränkungen zu engagieren. Wer Interesse hat, kann sich bei Janna Kockmann vom Betreuungsverein telefonisch unter 02552 7024-915 oder per E-Mail an janna.kockmann@caritas-steinfurt.de informieren.
Aufgabe der rechtlichen Betreuerin oder des rechtlichen Betreuers ist es, die Angelegenheiten der oder des Betreuten in dem jeweiligen Aufgabenkreis - zum Beispiel bei Wohnungsangelegenheiten, bei der Gesundheitsfürsorge oder bei Vermögensangelegenheiten - so zu erledigen, dass die höchstmögliche Selbstbestimmung der betreuten Person erhalten bleibt. Zu den Pflichten der ehrenamtlichen Betreuerin oder des ehrenamtlichen Betreuers zählen ein regelmäßiger, persönlicher oder telefonischer Kontakt und die Informationsweitergabe über Entwicklungen und Entscheidungen an die betreute Person. Darüber hinaus sind Betreuerinnen und Betreuer dazu verpflichtet, dem Betreuungsgericht regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten und bei schwerwiegenden Entscheidungen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen.
Zu den Rahmenbedingungen der rechtlichen Betreuung zählen neben dem Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch den Betreuungsverein, die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht ein jährlicher Aufwendungsersatz von 425 Euro, das Recht auf eine Verhinderungsbetreuung durch den Betreuungsverein sowie den begründeten Anspruch auf Entlassung aus dem Betreuungsverhältnis.