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Freiwilligen-ABC

Handreichung für neue Helferinnen und Helfer im FSJ und BFD an der St.-Elisabeth-Schule

Sie werden in diesem Schuljahr in unserer Schule einen Freiwilligendienst ableisten. Um Ihnen den Einstieg in unsere Schule ein wenig zu erleichtern, haben wir ein "Handout" erstellt, dem Sie viele wesentliche Informationen, die die Arbeit als Helferin oder Helfer an unserer Schule betreffen, entnehmen können. Wir hoffen, Ihnen damit einen guten Überblick verschaffen zu können, sind uns jedoch sicher, dass wir möglicherweise den einen oder anderen Aspekt noch nicht berücksichtigt haben. Für Rückfragen stehen wir Ihnen daher jederzeit zur Verfügung. Ergänzungen und Verbesserungsvorschläge sind jederzeit willkommen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Zeit an unserer Schule und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

Ihre Schulleitung der St.-Elisabeth-Schule

Benedikt Oestreich & Marcus Heerdt
                    (Schulleitung) 

Freiwilligen-ABC

A - Ansprechpartner

Ansprechpartner in allen Fragen, die Ihre Arbeit betreffen, ist das Klassenteam. Innerhalb Ihres Klassenteams ist federführend eine Lehrerin oder ein Lehrer für Ihre Anleitung zuständig und wird Ihnen und dem FSD namentlich benannt.
Darüber hinaus steht Ihnen die Schulleitung gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Unsere Schulsozialarbeiterin Christine Diegner organisiert Fortbildungen/ Workshops für unsere Integrationshelferinnen und -helfer, sowie unsere freiwilligen Helferinnen und -helfer. Darüber hinaus ist sie ansprechbar, wenn es um Beratungen bezüglich der Schülerinnen und Schüler oder des Teams geht. Ansprechpartner für Helferinnen und Helfer im FSJ oder BFD ist der stellvertretende Schulleiter Marcus Heerdt.

A - Ampel für Schulhelfer

Ampel für Schulhelfer

A - Aufgaben

Im Mittelpunkt Ihrer Arbeit stehen das Wohl der Schülerinnen und Schüler, sowie deren Unterstützung zur Selbstorganisation und Eigenständigkeit. Die Klassenlehrerinnen und -lehrer tragen die Verantwortung für den Unterricht! Nicht zu den Aufgaben gehören daher das Erarbeiten neuer Lerninhalte oder das Vermitteln von Unterrichtsinhalten, das Schreiben von Förderplänen und Entwicklungsberichten sowie allgemeine Beaufsichtigung der Klasse oder Pausenaufsichten. Wesentliche Aufgabenbereiche eines Helfers oder einer Helferin sind hingegen:

  • Konkrete Hilfestellung zum Verstehen und Anwenden von Lerninhalten (in Zusammenarbeit mit den Lehrer*innen Lernangebote je nach Fähigkeiten modifizieren, reduzieren und erweitern)
  • Strukturierung einzelner Arbeitsaufträge und des gesamten Schultages
  • Unterstützung bei der Konzentration und Motivation
  • Anleitung, Begleitung und Moderation von Interaktion
  • Förderung und Erweiterung der Sozialkompetenz
  • Aufbau von Eigenverantwortung bei den Schülerinnen und Schülern und Anleitung zur Selbstständigkeit
  • Hilfestellung zur Verhaltensregulation (z.B. bei fremd- und autoaggressivem Verhalten)
  • Hilfen bei der Kommunikation (z.B. mittels technischer Hilfen u./o. Methoden der Unterstützten Kommunikation)
  • Begleitung in Krisensituationen
  • Unterstützung bei lebenspraktischen Verrichtungen (Essen, Toilettengang)
  • Begleitung der Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsgängen, Ausflügen, Klassenfahrten, in der Pause, auf dem Schulhof, ggf. Schulwegbegleitung)
  • Wissenserwerb und Wissensaustausch zum Behinderungsbild der Schülerinnen und Schüler in den angebotenen Fortbildungen und im Austausch mit dem Klassenteam
  • nach Absprache Teilnahme an Teamgesprächen und schulinternen Tagungen ("Einführungsgespräch", Workshops", Präventionsfortbildung)
  • Einbringen von Ideen und praktischen Möglichkeiten der Umsetzung des Lernstoffs
    ggf. Einbeziehung anderer Schüler in die Förderung des begleitenden Kindes, z. B. durch Spielangebote in kleineren Lerngruppen

E - Einsatz von freiwilligen Helferinnen und Helfern

Der Einsatz der Helferinnen und Helfer orientiert sich am individuellen Bedarf des ihm anvertrauten Schülers und/ oder der Klasse und wird in Absprache mit der Schulleitung vorgenommen. Er erfolgt:
 während des Unterrichts
 während einer schulischen Veranstaltung
 während einer Klassenfahrt (Überstundenausgleich)
Helferinnen und Helfer unterstützen den Schüler beispielsweise in den Bereichen:
 Bewältigung der lebenspraktischen Verrichtungen
 Verhaltensregulationen
 Kommunikation usw. (vgl. Aufgaben)
Den Bedarf und den Einsatz einer Helferin/ eines Helfers berät das Klassenteam in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Stufensprecherin oder des Stufensprechers und der Schulleitung. Die Eltern werden über den Bedarf des Kindes informiert.

E - Erkrankung von Schülerinnen und Schülern

Ist ein Schüler erkrankt, wird das Sekretariat von den Eltern informiert. Dieses informiert das Klassenteam. Die Helferin oder der Helfer hält sich dann zu-nächst als möglicher "Springer" bereit, sofern die eigene Klasse keine weitere Hilfe benötigt und meldet sich im Büro von Herrn Heerdt (stellvertretender Schulleiter). Dieser wird dann den Einsatz bei einem anderen Schüler oder einer anderen Schülerin besprechen. "Vorab-Informationen" zu den jeweiligen Schülern erhält die Integrationskraft durch das Klassenteam. Ichbücher und Schülerbesonderheiten werden zur Verfügung gestellt, um einen ersten Überblick zu erhalten. Details wird dann das jeweilige Klassenteam mit der Helferin oder dem Helfer besprechen.

F - Fortbildungen

Die Helferinnen und Helfer nehmen an der Einführungsveranstaltung mit der Schulleitung, Onlineschulungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und zum Datenschutz, sowie einer Präventionsfortbildung an der St.-Elisabeth-Schule teil. Darüber hinaus bietet die St.-Elisabeth-Schule regelmäßig verpflichtende Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenbereichen an. Helferinnen und Helfer im Freiwilligen Sozialen Jahr und im Bundesfreiwilligendienst nehmen zusätzlich an Seminaren teil, die vom FSD Münster organisiert sind. An schulinternen Lehrerfortbildungen nehmen die Helferinnen und Helfer in der Regel nicht teil.

F - FSD

Die Freiwilligen Sozialen Dienste (FSD), mit Sitz in Münster, sind Träger der katholischen Freiwilligendienste (FSJ und BFD). Hier haben Sie sich beworben und sind bei uns in der Einsatzstelle eingesetzt. Die FSD ermöglicht soziales Lernen durch das tatkräftige Helfen in unserer Einrichtung und durch begleitende Bildungsseminare, in denen die Erfahrungen aus dem Alltag reflektiert werden und ein Beitrag zur persönlichen Entwicklung und beruflichen Orientierung, sowie zur Erweiterung der sozialen und interkulturellen Kompetenz ge-leistet wird. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der FSD besuchen uns in der Einsatzstelle regelmäßig.

H - Handreichungen

An der St.-Elisabeth-Schule gibt es eine Vielzahl von geschriebenen Handreichungen und wichtigen Regelungen, die den Mitarbeitenden ihre Arbeit durch Transparenz und Rechtssicherheit erleichtern sollen. Diese Handreichungen und Regelungen sind jedem neuen Mitarbeiter und jeder neuen Mitarbeiterin zugänglich (Ordner stehen im Mitarbeiterpausenraum). Des Weiteren befinden sich sämtliche Texte auf dem schuleigenen Server. Wichtige Regelungen sind in den orangefarbenen Ordnern in jedem Klassenraum zu finden.

Weitere Infos:  Handreichungen  Handreichungen

H - Handy

Die Handynutzung ist an der St.-Elisabeth-Schule grundsätzlich untersagt.

Über die Nutzung von Handys zu unterrichtlichen Zwecken entscheidet die für den Unterricht zuständige Lehrkraft. Für die Geräte übernimmt die St.-Elisabeth-Schule keine Haftung. Mitarbeitende der St.-Elisabeth-Schule sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst und trennen die dienstliche von privater Nutzung.
Private Rufnummern werden nicht an die Eltern der anvertrauten Schülerinnen und Schüler weitergegeben. Die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule erfolgt über die St.-Elisabeth-Schule. Die dienstliche Nutzung des Messenger-Dienstes WhatsApp ist verboten. Alternativ nutzen wir den Messenger-Dienst Signal.

H - Hilfsmittel

Viele unserer Schülerinnen und Schüler sind mit verschiedenen Hilfsmitteln (z.B.: Rollstuhl, Stehtrainer, Talker, Lifter usw.) versorgt. Die Handhabung dieser Hilfsmittel wird Ihnen vom Klassenteam und/ oder den zuständigen Therapeutinnen erklärt.

K - Klassenfahrten

Schulische Veranstaltungen und Klassenfahrten gehören ebenfalls zum Aufgabenbereich der Helferinnen und Helfer. Freiwillige Helferinnen und Helfer erhalten bei mehrtägigen Fahrten pro Übernachtung einen Mehrarbeitsausgleich in Form von Freizeitausgleich. Dieser ist mit dem stellvertretenden Schulleiter abzusprechen.

K - Kollegium

Freiwillige Helferinnen und Helfer sind Teil des Kollegiums der St.-Elisabeth-Schule. Sie nehmen an kollegiumsinternen Veranstaltungen, wie dem jährlichen Mitarbeiterausflug, Dienstbesprechungen, Weihnachtsfeiern usw. teil.

K - Konfliktklärung

Bei Konflikten zwischen Klassenteam und der freiwilligen Helferin oder des Helfers, die diese nicht selbst miteinander klären können, ist eine Kontaktperson (z.B.: Schulsozialarbeiterin) hinzuzuziehen. Falls es auch dann nicht zu einer Einigung kommt, muss die Schulleitung mit einbezogen werden.

K - Krankmeldung

Bei Erkrankung muss umgehend (bis spätestens 08.15 Uhr) die Schule/ Sekretariat (02551-93780) informiert werden. Bei längerer Erkrankung (>3Tage) ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Arzttermine sollen nach Möglichkeit außerhalb der Dienstzeit vereinbart werden. Abweichungen sind mit der Schulleitung abzusprechen.

M - Mittagessen

Die Schülerinnen und Schüler der St.-Elisabeth-Schule erhalten montags bis donnerstags ein warmes Mittagessen, welches durch die Werkstatt für behinderte Menschen angeliefert wird. Auch die Mitarbeitenden haben die Möglichkeit sich zu dieser Mahlzeit anzumelden. Das entsprechende Programm hierfür heißt: "Meal-O". Die Kosten für die bestellten Mittagessen werden mit der Lohnabrechnung verrechnet. Am Standort "Grüner Weg" kann in der Mensa von Lernen Fördern zu Mittag gegessen werden.

P - Pausen

Den Mitarbeitenden stehen Pausen nach dem gültigen Tarifwerk, bzw. nach dem unterzeichneten Arbeitsvertrag zu. Die Pausendauer richtet sich nach dem jeweils geltenden Arbeitsschutzgesetz. Genommen werden kann die Pause in Absprache mit dem Klassenteam.

R - Rauchen

Das Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Auf keinen Fall darf in Gegenwart von Schülerinnen und Schülern geraucht werden. Hier sind sich alle Mitarbeitenden ihrer Vorbildfunktion bewusst.

R - Rechtliche Grundsätze

Helferinnen und Helfer im FSJ oder BFD dürfen die Klasse nicht alleine beaufsichtigen. Sie dürfen auch nicht mit einem oder mehreren Schülern zu einem Unterrichtsgang geschickt werden. Die Lehrerinnen und Lehrer können jedoch die Aufsicht auf den Helfer/ die Helferin in eigenem Ermessen übertragen. Die Verantwortung für die Schülergruppe bleit dabei stets bei der zuständigen Lehrperson.

S - Schlüssel

Die Schulschlüssel erhalten die Mitarbeitenden durch den Hausmeister (Herrn Ahmann). Nach Vertragsende müssen die Schlüssel wieder beim Hausmeister abgegeben werden.

S - Schulregeln

Die Schülerinnen und Schüler und alle Mitarbeitenden der St.-Elisabeth-Schule halten sich an vereinbarte Schulregeln. Diese hängen auf einem großen Plakat in der Schule aus und sind auch in den Klassenräumen sichtbar.

S - Schweigepflicht/ Datenschutz

Alle Mitarbeitenden unterliegen der allgemeinen Schweigepflicht. Es ist ihnen nicht erlaubt, klassen- oder schulinterne Informationen nach außen zu tragen. Jeder Mitarbeitende unterschreibt bei Aufnahme der Tätigkeit an der St.-Elisabeth-Schule eine entsprechende Erklärung (vgl.: Einführungsgespräch mit der Schulleitung).
Das bedeutet, dass sie keine geschützten Informationen aus der Familie, der Schule, über andere Kinder oder Mitarbeitende weitergeben dürfen. Um einen zuverlässigen und zeitnahen Informationsfluss zu gewährleisten, bedarf es genauer Absprachen, wer wann worüber zu informieren ist.
Helferinnen und Helfer sollen nicht die alleinige Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule übernehmen.

S - Server

Jede Mitarbeitende erhält einen eigenen dienstlichen E-Mail Account und damit auch einen Zugang zu unserem Schulserver. Hier findet man viele Informationen, Formulare, aber auch Fotos der letzten Jahre usw. Es lohnt sich also auf dem Schulserver zu surfen;-) Über die dienstliche E-Mail werden ebenfalls Informationen verschickt. Bitte prüfen Sie also regelmäßig ihre E-Mails. 

U - Urlaub

Jedem Mitarbeitenden steht Urlaub zu. Als freiwillige Helferin oder Helfer stehen Ihnen 30 Tage Urlaub zu. Urlaub können Sie in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) nehmen. Darüber hinaus gibt es Schließungstage an der St.-Elisabeth-Schule, an denen niemand in der Schule arbeitet. An diesen Tagen muss ebenfalls Urlaub genommen werden. Urlaub wird im Sekretariat bei Frau Sträter bekannt gegeben und auf Urlaubskarten eingetragen. Ihre Urlaubskarte erhalten Sie im Sekretariat.

V - Verhalten der freiwilligen Helferinnen und Helfer an der St.-Elisabeth-Schule:

Die allgemeine Schulordnung gilt auch für die Helferinnen und Helfer (z.B. das Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt; Handys müssen in der Schule lautlos geschaltet werden). Darüber hinaus können sich die Helferinnen und Helfer an der "Ampel" orientieren, die ihnen beim Begrüßungsgespräch durch die Schulleitung vorgestellt wird. Die Schulregeln sind einzuhalten.
Die Helferinnen und Helfer sind Teil der Klassengemeinschaft. Sie werden von den Schülerinnen und Schülern der Klasse als zusätzliche Ansprechpartner bzw. weitere Bezugsperson wahrgenommen. Dadurch werden sie zwangsläufig von den Schülerinnen und Schülern auch in dieser Funktion angesprochen. Um den Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, dass sie ein weiteres Mitglied des Lehrerteams sind, sollten Helferinnen und Helfer auch - wie die Lehrpersonen der Klasse - mit ihrem Nachnamen angesprochen werden.

W - Weisungsbefugnis

Die Schulleitung übt das Hausrecht aus. In Bezug auf die zu betreuende Schülergruppe und die Schulregeln, sind das Klassenteam und die Schulleitung im Sinne eines Fachvorgesetzten weisungsbefugt. Die Helferinnen und Helfer arbeiten nach deren Anleitung.
Außerhalb der Unterrichtzeiten sind ebenso der Hausmeister (Herr Ahmann) und die Schulsekretärinnen (Frau Sträter und Frau Averbeck) im Sinne eines Fachvorgesetzten weisungsbefugt.

Z - Ziel

Ziel des Freiwilligendienstes ist es, jeder Schülerin/ jedem Schüler eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen und sie/ ihn am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. Die Schülerinnen und Schüler sollen die Strukturen von Schule und Unterricht mit Ihrer Hilfe kennen lernen und durch sie in das Schulgeschehen integriert werden. Grundlegende Intention aller Freiwilligendienste an unserer Schule ist die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei deren Selbstorganisation, Selbstbestimmung und Eigenständigkeit, so dass eine allmähliche Rücknahme der Unterstützung möglich wird bis hin zur Einstellung der Unterstützung. Um dieses Ziel zu erreichen sind individuelle - auf den Schüler zugeschnittene - Maßnahmen methodischer, didaktischer, medialer und personeller Art einzusetzen.
Die jeweiligen Ziele für den einzelnen Schüler werden individuell in Absprache mit dem jeweiligen Klassenteam vereinbart.

Z - Zuständigkeiten

Es gibt zuständige Lehrerinnen und Lehrer für Räume, Fächer, etc.. Zu finden sind diese auf dem Server unter: Mitarbeiter-Mitwirkung-Lehrerkonferenz-Zuständigkeiten. Auf der ersten Konferenz des jeweiligen Schuljahres werden Zuständigkeiten neu verteilt.

  • Heerdt, Marcus
Marcus Heerdt
Herr Marcus Heerdt
Stellvertretender Schulleiter
+49 2551 9378-0
02551 9378-20
+49 2551 9378-0
02551 9378-20
02551 9378-20
info@st-elisabeth-schule.de
www.st-elisabeth-schule.de
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