Dr. med Reinhard Stahl, Facharzt für Allgemein- und Palliativmedizin, und die Pflegefachkraft mit Zusatzqualifikation als Beraterin für die Gesundheitliche Versorgungsplanung, Nina Pischke, hielten Vorträge zu diesem Thema.
Der Referent und die Referentin führten aus, dass bei der Palliativen Versorgung die Wertschätzung des Lebenswillens und die Lebensqualität der oder des Betroffenen im Vordergrund stehen. Dabei gehe es vorrangig darum, den Willen der oder des Betroffenen zu akzeptieren und umzusetzen und - wo dies gewünscht wird - eine Versorgungsplanung für bestimmte Notfälle zu etablieren. "Unter Umständen kann es für Angehörige bei der Versorgungsplanung darum gehen, den Willen der oder des Betroffenen - manchmal auch gegen die eigene Überzeugung - zu respektieren und damit 'loslassen' zu können", so die Erfahrung der beiden Experten.
Im Anschluss an die Vorträge der Referenten entwickelte sich ein anregender Austausch sowohl zu den angesprochen Themen als auch zu weiteren Fragestellungen, etwa der Schmerztherapie oder der Organspende. "Es war eine informative und hilfreiche Veranstaltung zu einem sensiblen Thema", so das Fazit von Einrichtungsleiter Bernd Wessel.
Versorgungsplanung im St. Gertrudis-Haus
Im vertraulichen Gespräch berät Nina Pischke eine Bewohnerin zu den Möglichkeiten der Versorgungsplanung.
Die Pflegefachkraft, Nina Pischke, stellt den Bewohnerinnen und Bewohnern des St. Gertrudis-Hauses in Horstmar das Konzept der Versorgungsplanung vor.
"Wir wollen in der Einrichtung die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase flächendeckend implementieren, damit der Patientenwille möglichst transparent ist und Angehörige und Personal Sicherheit darüber haben, welche Behandlungsentscheidungen in voraussehbaren Situationen zu treffen sind", erklärt Nina Pischke. So kann etwa geregelt werden, ob eine Krankenhauseinweisung erfolgen soll, ob dabei reanimiert werden soll oder eine Intensivtherapie eingeleitet werden soll.
Daher nimmt Nina Pischke Kontakt auf zu den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie - insbesondere bei Demenz einer Bewohnerin oder eines Bewohners - deren Bevollmächtigte, die häufig die Angehörigen sind. Ausgangspunkt der Beratung, die von der der jeweiligen Krankenkasse finanziert wird, ist es, die individuelle Vorstellung von Lebensqualität zu konkretisieren, unter der Fragestellung, welche Behandlungen durchgeführt werden sollen, wenn die vorgestellte Lebensqualität nicht mehr erreichbar erscheint, so die Pflegefachkraft. "Unsere Erfahrung zeigt, dass manche ältere Menschen mit Einschränkungen unter bestimmten Umständen gar keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr wollen. Daher kann durch die Versorgungsplanung dieser 'letzte Wille' des Patienten gestärkt werden", erläutert Nina Pischke. Wichtig sei in ihren Gesprächen auch, ob eine spirituelle Begleitung etwa durch Ehrenamtliche der Horstmarer Hospizgruppe oder die Krankensalbung erwünscht sind.
Zudem soll eine Notfallverfügung im Haus etabliert werden, die festhält, welche Behandlungen die Patientin oder der Patient im Notfall wünscht. Diese Notfallverfügung soll an der Innenseite des Kleiderschranks befestigt werden, so dass die Dienst habenden Pflegekräfte sich schnell darüber informieren können, welche Behandlungen im Notfall durchgeführt beziehungsweise auf welche Behandlungen verzichtet werden soll. "Selbstverständlich kann sowohl die Versorgungsplanung als auch die Notfallverfügung jederzeit aktualisiert und angepasst werden, denn die gesundheitliche Situation, aber auch der Patientenwille kann sich im Laufe der Zeit gravierend verändern", weiß Nina Pischke.