Jeder kann durch Krankheit, Unfall oder im Alter in eine Situation kommen, in der sie oder er nicht mehr eigenverantwortlich handeln und entscheiden kann. Doch wer handelt und entscheidet für mich, wenn ich auf die Fürsorge anderer angewiesen bin? Wer entscheidet zum Beispiel in Vermögensangelegenheiten und Wohnungsfragen, bei Verträgen oder Fragen der medizinischen Behandlung? Was viele nicht wissen: Ehepartner und Kinder können nicht automatisch für den Betroffenen handeln, sondern benötigen hierzu eine rechtswirksame Vollmacht.
"An diesem Abend können Sie sich informieren, wie Sie mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung rechtzeitig für den 'Fall der Fälle' vorsorgen können", so die Sozialarbeiterin des Betreuungsvereins, Janna Kockmann, die an diesem Abend referieren wird. Im Anschluss können Fragen beantwortet werden, die diese Thematik des "Heute schon an morgen denken" umfassen.
Das St. Gertrudis-Haus ist Gastgeber dieser öffentlichen Veranstaltung. Eine vorherige Anmeldung wird unter Telefon 02558 922-0 oder per E-Mail an sgh@caritas-steinfurt.de erbeten. Die Veranstaltung ist kostenlos.