Schülerinnen und Schüler
Schüler*innen im schulpflichtigen Alter und mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Geistige Entwicklung können die St.-Elisabeth-Schule besuchen.
Die allgemeine Schulpflicht dauert 11 Jahre. Danach besteht noch Berufsschulpflicht, die ebenfalls durch den Besuch der St.-Elisabeth-Schule erfüllt werden kann.
Ein weiterer Schulbesuch - längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - ist auf Antrag möglich.
Schülerrat
Der Schülerrat besteht aus allen ersten Klassensprechern jeder Klasse. Begleitet wird er von den beiden Vertrauenslehrern.
Er trifft sich regelmäßig und hat folgende Aufgaben:
- Wahl der Vertrauenslehrer*innen
- Wahl der zwei Schülersprecher*innen
- Entscheidung über den Spendenzweck des Patronatsfestes
- Organisation der Schüler*innen-Disco zweimal im Jahr
- Festlegung eines Mottos für Karneval, Planung und Durchführung der Feier
- Sammlung der Schüler*innenwünsche und Weiterleitung zur Schulleitung (hier geht es oft um Pausensituationen, Essen in der Schule, Anschaffungen, u.a.)
- Themen aus der Schülerschaft (Verhaltensregeln in der Schule,Freizeitmöglichkeiten etc.)
Die Schülersprecher*innen nehmen an der Schulkonferenz teil, sprechen mit der Schulleitung über Wünsche aus der Schülerschaft, halten eine Rede zum Schulabschluss und repräsentieren die Schülerschaft bei offiziellen Anlässen, wie z.B. großen Verabschiedungen etc.