Corona aktuell Frühförder-und Beratungsstelle
Update 01.06.2021, 13:30 Uhr
Coronabetreuungsverordnung aktualisiert
Neue Fassung ab dem 31.05.2021 bis zum 18.06.2021 gültig
Die Coronabetreuungsverordnung wurde mit Gültigkeit ab dem 31.05.2021 aktualisiert. Für die Angebote der Frühförderung gilt mit Verweis auf § 4b Abs. 2 Coronabetreuungsverordnung das Folgende:
Interdisziplinäre oder heilpädagogische Frühförderungen, heilpädagogische Praxen und Autismuszentren können Einzel- und Gruppenfördermaßnahmen unter Beachtung der jeweils aktuell geltenden Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Institus erbringen.
Gruppenangebote können somit wieder stattfinden.
Update 08.01.2021, 15:15 Uhr
Coronaschutzverordnung aktualisiert
Neue Fassung ab dem 11.01.2021 bis zum 31.01.2021 gültig
Die Coronaschutzverordnung wurde mit Gültigkeit ab dem 11.01.2021 aktualisiert. Für die Angebote der Frühförderung gilt mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Coronaschutzverordnung das Folgende:
- Gruppenangebote finden grundsätzlich nicht mehr statt
- Bei Kindern, bei denen ein wesentliches Förderziel die soziale Kompetenz und die Interaktion mit Gleichaltrigen ist, ist eine Förderung in der Kleingruppe (max. zwei Kinder) möglich
- Einzelförderungen werden weiterhin angeboten
- Unsere Kooperationspartner bieten ihre Fördermaßnahmen weiterhin an
Update 15.12.2020, 10:45 Uhr
Coronaschutzverordnung aktualisiert - Neue Fassung ab dem 16.12.2020 gültig
Die Coronaschutzverordnung wurde mit Gültigkeit ab dem 16.12.2020 aktualisiert. Für die Angebote der Frühförderung gilt mit Verweis auf §12 Absatz 3 der Coronaschutzverordnung das Folgende:
- Gruppenangebote finden nicht mehr statt
- Einzelförderungen werden weiterhin angeboten
- Unsere Kooperationspartner bieten ihre Fördermaßnahmen weiterhin an.
Update 08.05.2020, 10:00 Uhr
Frühförderung nimmt die Arbeit schrittweise wieder auf
Mit der Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrV und der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO ist die Aufnahme der Arbeit der heilpäd. Frühförderstellen sowie der Interdisziplinären Frühförderstellen seit dem 20.04.2020 wieder möglich. Die einschlägigen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Ausgeschlossen ist eine Gruppenförderung. Die für die Frühförderung spezifischen Regelungen finden sie in der
Coronaschutzverordnung § 4 Abs.1 Satz 1 i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 2. In der Coronaschutzverordnung ist insb. der § 7 Abs. 5 relevant, der eine Erbringung der SGB V Leistungen auch im Rahmen der Komplexleistung Frühförderung z.B. in Praxen der Kooperationspartner oder im Rahmen der mobilen Frühförderung wieder zulässt. Die Wiederaufnahme der Arbeit in den Frühförderstellen erfolgt schrittweise.
Sofern Sie Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die bekannten Ansprechpartnerinnen.
Update 20.03.2020, 10:00 Uhr
Allgemeinverfügungen der Kommunen Nordwalde, Horstmar und Laer vom 19.03.2020
Auch die Kommunen Nordwalde, Horstmar und Laer haben mit Datum vom 19.03.2020 aktualisierte Allgemeinverfügungen angeordnet. Die Allgemeinverfügungen entsprechen den mit "Update 19.03.2020, 14:00 Uhr" dargestellten Regelungen. Die Allgemeinverfügungen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Kommune.
Update 19.03.2020, 14:00 Uhr
Allgemeinverfügungen der Kommunen Ochtrup, Steinfurt, Altenberge und Metelen vom
18.03.2020
Frühförder- und Beratungsstelle ab sofort geschlossen
Einstellung der Angebote (mit Ausnahme medizinisch dringend notwendiger Angebote)
Die Kommunen Ochtrup, Steinfurt, Altenberge und Metelen haben auf Basis des Erlasses des zuständigen Landesministeriums (MAGS) am 18.03.2020 Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese gelten bis einschließlich 19.04.2020. Bitte beachten Sie unsere Homepage in Bezug auf eventuelle Verlängerungen.
Es gelten Betretungsverbote (…) für interdisziplinäre oder heilpädagogische Frühförderstellen, soweit dies nicht dringend medizinisch notwendig angezeigt ist. Außerdem sind alle Angebote von Logopäden, Physiotherapeuten, Heilpädagogen und Ergotherapeuten einzustellen, außer die dort durchgeführten Behandlungen sind ärztlich zwingend erforderlich.
In Umsetzung dieser Verfügung werden die Angebote der Interdisziplinären und Heilpädagogischen Frühförderung in diesen Orten ab sofort eingestellt.
Für etwaige Fragen, die in Bezug auf Ihr Kind zu den o. g. „dringenden medizinischen Notwendigkeiten“ bzw. „ärztlich zwingend erforderlichen Behandlungen“ bestehen, wenden Sie sich bitte an die Einrichtungsleitung (thomauske-mehlis@caritasverband-steinfurt.de).
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Kommune.