Corona aktuell Kindergärten
Update 29.07.2022, 15:00 Uhr
Hiermit informieren wir Sie über das Ministeriumsschreiben vom 29.07.2022 zur Kindertagesbetreuung im neuen Kita-Jahr 2022/2023.
Wir gehen kurz auf den Inhalt des Schreibens ein:
Die Ministerin informiert darin über die Maßnahmen, die mit Blick auf den Umgang mit dem COVID-19-Virus in der Kindertagesbetreuung aktuell vorbereitet werden.
Hierzu gehört die Verlängerung und Neuauflage des Helfer:innenprogramms. An diesem Programm nehmen wir ebenfalls teil, so dass uns Alltagshelferinnen und -helfer unterstützend zur Verfügung stehen, soweit die Stellen besetzt werden können.
Desweiteren werden durch das Land NRW für jedes Kind 8 Tests pro Monat zur Verfügung gestellt, mit denen Eltern ihre Kinder zuhause anlassbezogen testen können. Anlass für eine solche Testung zuhause durch die Eltern wären z.B. Symptome einer Atemwegserkrankung oder Direktkontakte der Kinder mit an COVID-19 erkrankten Personen im unmittelbaren privaten Umfeld des Kindes.
Die Tests werden im Rhythmus von 2 Tests pro Woche an die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ausgeliefert. Dies gilt zunächst bis zu den Herbstferien.
Update 23.03.2022, 15:00 Uhr
Ministerschreiben zur aktuellen Situation in der Tagesbetreuung
Im beigefügten Schreiben vom 22.03.2022 informiert Minister Stamp dazu, dass das MKFFI einen Stab "Außergewöhnliches Ereignis - Flucht Ukraine" eingerichtet hat. Dieser wird sich mit den Krisenstäben von Bezirksregierungen und Kommunen zu den aufkommenden Fragestellungen auseinandersetzen, mit dem Ziel, flüchtenden Kindern und Familien Unterstützung und eine Perspektive zu bieten.
Des Weiteren informiert der Minister dazu, dass die Lieferung der landesseitig finanzierten Tests eingestellt werden. Dies erfolgt wie unten stehend:
- Das landesseitig finanzierte PCR-Pool-Testverfahren wird zum 3. April 2022 eingestellt (trifft für die Caritaskindergärten nicht zu).
- Vom 4. bis zum 22. April 2022 stellt das Land allen Kindern in der nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderten Kindertagesbetreuung drei Selbsttests pro Woche zur Verfügung.
- Nach den Osterferien werden die Lieferungen an die Kindertageseinrichtungen und Jugendämter eingestellt und landesseitig keine Selbsttests mehr zur Verfügung gestellt
Die ausführlichen Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügtem Ministerschreiben.
Update 01.02.2022, 00:00 Uhr
Aufrechterhaltung der Kindertagesbetreuung während der Omikron-Welle
Das MKFFI informiert mit dem beigefügten Ministerschreiben über die aktuelle Situation. Herr Stamp informiert in dem Schreiben dazu, dass die Einrichtungen weiterhin - soweit möglich - geöffnet bleiben sollen. Er nimmt ebenso Bezug auf Testungen in den Einrichtungen und stellt einen Leitfaden zum Umgang mit einen Infektionsfall in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Bitte entnehmen Sie dem beigefügten Schreiben und Leitfaden des Ministeriums, wie in einem Infektionsfall in der Kindertagesbetreuung umzugehen ist:
- Mein Kind zeigt Symptome.
- Für mein Kind liegt ein positiver Schnelltest vor.
- Für mein Kind liegt ein positiver PCR-Kontrolltest vor.
- Im Haushalt lebt eine mit Corona infizierte Person.
- Mein Kind hatte Kontakt zu einer Person, die sich mit Corona infiziert hatte.
- Eine Person in der Kindertagesbetreuung hat sich mit Corona infiziert.
- Welche Ausnahmen von der Quarantäne gibt es?
- Habe ich Anspruch auf Kinderkrankengeld oder Betreuungsentschädigung?
Ein zusätzlicher Hinweis durch den Kreis Steinfurt:
Hinsichtlich der Quarantänisierung von Kontaktpersonen im Privatbereich müssen Kontakte eigenständig ermittelt werden. Ungeimpfte Kontaktpersonen müssen sich auch ohne behördliche Anordnung bis zur möglichen Freitestung in Quarantäne begeben. Hierzu verweist der Kreis auf das beigefügte Schaubild der Bundesregierung.
Wie immer informieren wir Sie auch mit einem entsprechenden Elternbrief.
Update 22.12.2021, 00:00 Uhr
Dringender Appell zur verbindlichen Nutzung der Coronaschnelltests bzw. Coronaselbsttests in der Kindertagesbetreuung
Im Ministerschreiben des MKFFI vom 22. Dezember an die Beschäftigten, Eltern und Kindertagespflegepersonen, wirbt Minister Stamp erneut dafür, die bestehenden Impf- wie auch Testangebote wahrzunehmen.
Wie immer informieren wir Sie auch mit einem entsprechenden Elternbrief.
Update 11.09.2021, 00:00 Uhr
Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung zur Quarantäne ab 11. September 2021
Durch das MKFFI NRW wurde am 11.09.2021 ein Schreiben veröffentlicht, in dem das Ministerium sich an die Eltern der Kindertagesbetreuung wendet. Das Ministerium teilt mit, dass die Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung in NRW weiterhin oberste Priorität hat. Daher soll in den Angeboten der Kindertagesbetreuung die Anordnung einer Quarantäne künftig in der Regel auf den nachweislich infizierten Fall beschränkt werden. Gleichwohl teilt der Kreis Steinfurt mit, dass eine individuelle Einschätzung der Situation in der Einrichtung durch die Stabsstelle Corona erfolgt.
Die aktuelle Coronabetreuungsverordnung sowie das Formular für den Nachweis der Durchführung von Selbsttests stellen wir Ihnen in der Folge zur Verfügung:
Coronabetreuungsverordnung ab 11.09.2021
Formular Bestätigung Selbsttests
Wie immer informieren wir Sie auch mit einem entsprechenden Elternbrief.
Update 25.08.2021, 12:30 Uhr
Neue Regelungen in der Kindertagesbetreuung durch die geänderte Coronabetreuungsverordnung
Durch das MKFFI wurde am Montag, 23.08.2021, ein Schreiben veröffentlicht, in dem das Ministerium des Landes NRW sich an die Eltern der Kindertagesbetreuung wendet. Das Ministerium macht darin aufmerksam, dass in Anlehnung an alle anderen gesellschaftlichen Bereiche auch die 3G-Regel für das Betreten von Kindertagesbetreuungsangeboten angewandt sowie die Maskenpflicht in Innenräumen festgelegt wird. In diesem Zusammenhang erinnert das Ministerium auch an die Erfüllung der Testpflicht für Beschäftigte und Eltern.
Wie immer informieren wir Sie auch mit einem entsprechenden Elternbrief.
Update 01.07.2021, 17:45 Uhr
Kindertagesbetreuung in der Sommerzeit
Durch das MKFFI wurde am 1. Juli ein Schreiben veröffentlicht, in dem der Minister sich an die Eltern der Kindertagesbetreuung wendet. Er macht darin darauf aufmerksam, dass, auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung in NRW mittlerweile überwiegend geimpft sind, es auch in den nächsten Wochen bedeutend sein wird, dass Eltern ihre Kinder weiterhin regelmäßig testen. Weil nicht absehbar ist, ob und wann jüngere Kinder geimpft werden können, kommt der Testung von jungen Kindern eine hohe Bedeutung zu, um gerade diese Altersgruppe entsprechend zu schützen.
In diesem Zusammenhang wird durch das MKFFI das kostenlose Angebot der Selbsttests aufrecht erhalten und appelliert, diese Tests zweimal wöchentlich durchzuführen.
Gleichfalls macht der Minister in seinem Schreiben Aussagen zur Elternbeitragsbefreiung im Rahmen der Pandemie.
Wie immer informieren wir Sie auch mit einem entsprechenden Elternbrief.
Update 04.06.2021, 12:00 Uhr
Coronabetreuungsverordnung aktualisiert
Neue Fassung ab dem 07.06.2021 gültig
Die Coronabetreuungsverordnung wurde mit Gültigkeit ab dem 07.06.2021 aktualisiert.
Der § 2 der Coronabetreuungsverordnung wurde komplett neu gefasst, da ab dem 07.06.2021 der Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen wieder aufgenommen wird.
Er beinhaltet lediglich noch allgemeine Vorgaben zu
- Hygiene,
- Mindestabstand unter Erwachsenen,
- zur Maskenpflicht, insbesondere in Bring- und Abholsituationen, und,
- dass die Einrichtungen zur Rückverfolgbarkeit der Kontakte § 8 Absatz 1 und 2 der Coronaschutzverordnung verpflichtet sind.
Update 01.06.2021, 13:15 Uhr
Aktualisierung der Offiziellen Information "Lolli"-Tests zur Eigenanwendung
Das MKFFI hat aktualisierte Hinweise zu den sogenannten Lolli-Tests herausgegeben. Wir stellen Ihnen dieses Dokument sowie die zugehörige Anleitung zur Verfügung.
Update 27.05.2021, 12:00 Uhr
Rückkehr zum Regelbetrieb in der Kindertagesbetreuung ab dem 07.06.2021
Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat uns heute informiert, dass die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 07. Juni 2021 landesweit, aufgrund der Entwicklungen beim Infektionsgeschehen und in Anbetracht des Impffortschritts, wieder in den Regelbetrieb zurückkehrt.
Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, d.h. alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang.
Wir haben Sie hierüber auch bereits mit einem entsprechenden Elternbrief informiert.
Offizielle Information Betrieb ab 07. Juni 2021
Ministerschreiben Beschäftigte Betrieb ab 07. Juni 2021
Ministerschreiben Eltern Betrieb ab 07. Juni 2021
Update 27.05.2021, 11:30 Uhr
Einführung von sogenannten "Lolli"-Tests zur Eigenanwendung
Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen stellt nun ab dieser Woche sogenannte "Lolli"-Tests zur Verfügung. Diese erhalten Sie weiterhin über Ihre Kindertageseinrichtung. Bitte beachten Sie dazu das veröffentliche Informationsschreiben.
Wir haben Sie hierüber auch bereits mit einem entsprechenden Elternbrief informiert.
Offizielle Information Lollitests zur Eigenanwendung
Anlage Offizielle Information Lollitests zu Eigenwahrnehmung korrigiert
Update 07.05.2021, 17:00 Uhr
Eingeschränkter Regelbetrieb ab dem 10.05.2021
Das Jugendamt des Kreises Steinfurt hat uns heute informiert, dass der eingeschränkte Regelbetrieb in den Kindergärten ab dem 10.05.2021 wieder unter folgenden Bedingungen möglich ist:
- Es gibt nur feste Gruppen, d. h. die Gruppentrennungen bleiben bestehen
- Die Betreuungszeiten in den Kindergärten sind landesweit weiterhin um 10 Stunden pro Woche reduziert
- Die Einhaltung der strikten Hygieneregeln bleibt ebenfalls bestehen
- Eltern benötigen keine Eigenerklärung mehr, um die Kindertagesbetreuung nutzen zu können. Die Kindertagesbetreuung ist grundsätzlich geöffnet
Bitte achten Sie auch weiterhin verstärkt auf einschlägige Krankheitssymptome Ihrer Kinder und nutzen Sie die vorhandenen Testmöglichkeiten.
Update 26.04.2021, 16:15 Uhr
Das Jugendamt des Kreises Steinfurt hat heute informiert, dass die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfizierten im Kreis Steinfurt am 26.04.2021 bei 185 und damit am dritten Tag in Folge über der kritischen Schwelle von 165 liegt.
Ab Mittwoch, 28.04.2021, greift somit die Corona-Notbremse mit einer Notbetreuung in den Kindergärten. Hierzu verweisen wir auf die Elterninformation von Freitag, 23.04.2021, mit den entsprechenden Schreiben des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Update 23.04.2021, 11:15 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Bundesnotbreme"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 22.04.2021 eine offizielle Information zur Umsetzung der neuen Regelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz im Rahmen der Bundesnotbremse veröffentlicht.
MKFFI Offizielle Information Bundesnotbremse
MMFKI Ministerschreiben Eltern Bundesnotbremse
Anlage Eigenerklärung Betreuungsbedarf
Wir werden Sie zusätzlich mit einem entsprechenden Elternbrief informieren.
Update 15.04.2021, 16:00 Uhr
Ergänzende offizielle Information des MKFFI "Kindertagesbetreuung Testungen"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 12.04.2021 eine ergänzende offizielle Information zu Testungen in der Kindertagesbetreuung veröffentlicht.
Wir haben Sie hierüber auch bereits mit einem entsprechenden Elternbrief informiert.
Update 09.04.2021, 12:00 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Kindertagesbetreuung und Selbsttests ab dem 12. April 2021"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 08.04.2021 eine Regelung zum eingeschränkten Regelbetrieb über den 11.04.2021 für die Betreuung in Kindergärten und eine Information zur Teststrategie des Landes hinsichtlich der Selbsttests für die Mitarbeitenden und Kinder veröffentlicht.
Wir werden Sie zusätzlich mit einem entsprechenden Elternbrief informieren.
Update 30.03.2021, 08:15 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Kindertagesbetreuung nach den Ostertagen"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 26.03.2021 eine Regelung für die Betreuung in Kindergärten nach den Ostertagen veröffentlicht.
MKFFI Elternbrief 26.03.2021
Wir werden Sie zusätzlich mit einem entsprechenden Elternbrief informieren.
Update 17.02.2021, 18:45 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Kindertagesbetreuung zwischen dem 17.02. und 07.03.2021 und weitere Perspektiven"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat am 16.02.2021 eine Regelung für die Betreuung in Kindergärten für die Zeit vom 22.02.2021 bis 07.03.2021 getroffen. MKFFI Elternbrief 16.02.2021
Wir werden Sie zusätzlich mit einem entsprechenden Elternbrief informieren.
Update 11.02.2021, 18:15 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Kindertagesbetreuung bis zum 15.02.2021 bis 19.02.2021"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit heutigem Tage eine Regelung für die Betreuung in Kindergärten für die Zeit vom 15.02.2021 bis 19.02.2021 getroffen. MKFFI Elternbrief 11.02.2021
Wir werden Sie zusätzlich mit einem entsprechenden Elternbrief informieren.
Update 21.01.2021, 17:00 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Kindertagesbetreuung bis zum 14.02.2021"
Dringender Appell des Ministers Dr. Stamp
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 21.01.2021 eine Regelung für die Betreuung in Kindergärten für die Zeit bis zum 14.02.2021 getroffen. Diese entnehmen Sie dem nachfolgendem Link: MKFFI Elternbrief 21.01.2021
Wesentlich ist der dringende Appell des Ministers Dr. Stamp an die Eltern,
"auch in den nächsten Wochen die Kindertagesbetreuung nur dann zu nutzen, wenn es unbedingt erforderlich ist".
Die Kindertagesbetreuungsangebote sollten nur dann genutzt werden, wenn es unbedingt erforderlich ist, z. B.
- aus zwingenden beruflichen Gründen
- bei familiären Überlastungssituationen.
Die Betreuung findet weiterhin nur in festen Gruppen statt und um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen weiterhin umsetzen zu können, gilt nach wie vor landesweit, dass der Betreuungsumfang in den Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche reduziert wird.
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können das in Aussicht gestellte Kinderkrankengeld nun bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Krankenkassen stellen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung.
Als weitere Information erhalten Sie unter folgendem Link das Schreiben zur Erweiterung des Anspruchs auf Kinderkrankentage des Landes Nordrhein-Westfalen: Information Kinderkrankengeld
Die Caritaskindergärten informieren alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit einem Elternbrief, der Ihnen zeitnah übersendet wird. Es findet zudem eine weitere Bedarfsabfrage statt, um zu erheben, an welchen Tagen ein zwingender Betreuungsbedarf bis zum 14.02.2021 besteht.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden in den Kindergärten gerne zur Verfügung.
Update 08.01.2021, 11:00 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Eingeschränkter Pandemiebetrieb ab dem 11.01.2021"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 07.01.2021 eine Regelung für die Betreuung in Kindergärten für die Zeit ab dem 11.01.2021 getroffen. Diese entnehmen Sie dem nachfolgenden Link: MKFFI Mitteilung 07.01.2021
Wesentliche Punkte hieraus sind:
- Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen
- Die Betreuung findet nur noch in festen Gruppen statt
- Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in den Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche reduziert
Die Caritaskindergärten informieren alle Eltern und Erziehungsberechtigten mit einem Elternbrief, der am heutigen Tage übersendet wird. Es findet zudem eine kurzfristige Bedarfsabfrage statt, um zu erheben, an welchen Tagen ein zwingender Betreuungsbedarf besteht.
Als weitere Information erhalten Sie unter folgendem Link den Elternbrief des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: Elternbrief MKFFI 07.01.2021
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden in den Kindergärten gerne zur Verfügung.
Update 12.12.2020, 7:00 Uhr
Schreiben von Minister Dr. Joachim Stamp an die Eltern und Familien
In einem persönlichen Brief vom 11.12.2020 erläutert der Minister Dr. Joachim Stamp den Eltern/Erziehungsberechtigten/Familien mit Kindern in Kindertagesbetreuungen in Nordrhein-Westfalen die am 11.12.2020 getroffenen Entscheidungen.
Der Brief ist hier verlinkt: Elternbrief Dr. Joachim Stamp vom 11.12.2020
Update 11.12.2020, 17:15 Uhr
Offizielle Information des MKFFI "Lockdown vom 14.12.2020 bis 10.01.2021"
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat heute eine Regelung für die Betreuung in Kindergärten für den Zeitraum vom 14.12.2020 bis 10.01.2021 getroffen. Diese entnehmen Sie dem nachfolgenden Link: MKFFI Mitteilung 11.12.2020
Das Jugendamt des Kreises Steinfurt empfiehlt, eine kurzfristige Bedarfsabfrage bei den Eltern durchzuführen, um zu erheben, an welchen Tagen ein zwingender Betreuungsbedarf besteht.
Die Mitarbeitenden unserer Kindergärten werden hinsichtlich der Bedarfsabfrage auf Sie zukommen.
Update 09.11.2020 12:15 Uhr
Aktuelle Corona-Information für die Kindertagesbetreuung
Das MKFFI informiert in seinem Schreiben für Eltern, Träger, Leitungen und Mitarbeiter*innen in der Kindertagesbetreuung vom 06.11.2020 zu den aktuellen Entwicklungen des Infektionsgeschehens und Auswirkungen auf die Kindertagesbetreuung. Gleichfalls wird durch das MKFFI ein Übersichtsblatt zum Umgang mit Krankheitssymptomen veröffentlicht.
Update 29.07.2020 11:00 Uhr
Aufnahme Regelbetrieb im Bereich der Kindertagesbetreuung zum 17.08.2020
Das MKFFI informiert am 28.07.2020 dazu, dass das Infektionsgeschehen und die Erfahrungen der letzten Wochen die weitere Öffnung der Kindertagesbetreuung zulassen.
Ab dem 17. August gilt für die Kindertagesbetreuung daher wieder der Regelbetrieb. Diese Öffnung erfolgt grundsätzlich unbefristet. Es kann jedoch wieder zu Einschränkungen kommen, lokal oder auch landesweit, wenn die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erfordert.
Ministerschreiben - Rückkehr zum Regelbetrieb am 17.08.2020
Offizielle Information Land NRW Aufnahme Regelbetrieb
Offizielle Information Land NRW Krankheitssymptome
Update 22.05.2020 10:45 Uhr
Eingeschränkter Regelbetrieb der Kindertagesbetreuung ab 8. Juni:
- Das Betretungsverbot für die Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben;
- die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst;
- alle Kinder dürfen wieder zu einem reduzierten Betreuungsumfang von 35, 25 und 15 Stunden pro Woche statt 45, 35 und 25 Stunden in die Kita kommen;
- Fälle des Kinderschutzes und besondere Härtefälle sind beim Betreuungsumfang zu berücksichtigen.
Update 11.05.2020, 14:15 Uhr
Schrittweise Öffnung der Kindertagesbetreuung in den Kindergärten
Mit der Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrV und der Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO in der Fassung vom 14. Mai 2020 der nächste Öffnungsschritt für die Kindergärten vorgesehen.
Ab dem 14. Mai 2020
Die Kindertagesbetreuung wird für Vorschulkinder mit einer Anspruchsberechtigung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket geöffnet. Zudem dürfen Kinder mit Behinderungen und Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und bei denen dies vom Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, wieder in Kindergärten betreut werden.
Ab dem 28. Mai 2020
In einem weiteren Öffnungsschritt sollen am 28.05.2020 alle weiteren Vorschulkinder in den Kindergärten aufgenommen werden.
Weiterer Öffnungsschritt im Juni 2020
Im Laufe des Monats Juni sollen die Einrichtungen für sämtliche Kinder geöffnet werden.
Wir möchten Ihnen zudem einen Elternbrief zur schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuung vom 11.05.2020 seitens des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Dr. Stamp, zur Verfügung stellen.
Update 03.05.2020, 17:00 Uhr
Betretungsverbot bis zum 06.05.2020 verlängert
Aus Artikel 4 der "Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2" ergibt sich, dass das Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen bis zum 06.05.2020 verlängert wird.
Update 27.04.2020, 10:15 Uhr
Information des MKFFI NRW für Eltern
Notbetreuung weiter ausgeweitetWie Sie der Information für Eltern des MKFFI NRW vom 24.04.2020 entnehmen, ist die Notbetreuung für erwerbstätige Alleinerziehende, sowie für Alleinerziehende, die sich in einer Abschlussprüfung befinden, ab dem 27. April 2020 ausgeweitet worden.
Die beizubringenden Bescheinigungen sind:
Bescheinigung Alleinerziehende Schule-Hochschule
Bescheinigung Alleinerziehende
Update 23.04.2020, 18:00 Uhr
Formular Unabkömmlichkeitsbescheinigung aktualisiert
Das Formular Unabkömmlichkeitsbescheinigung wurde vom MKFFI NRW aktualisiert.
Update 17.04.2020, 15:15 Uhr
Betretungsverbot bis zum 03.05.2020 verlängert
Notbetreuung ausgeweitet - Weitere Berufsgruppen Schlüsselpersonen
Mit heutigem Datum hat das MAGS NRW in der Coronabetreuungsverordnung entschieden, dass das Betretungsverbot in Kindertageseinrichtungen und Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen bis zum 03.05.2020 verlängert wird.
Ausgenommen hiervon ist die Betreuung von Kindern, wenn besonderer Betreuungsbedarf besteht. Dies liegt z. B. vor, sofern eine entsprechende familiengerichtliche Entscheidung vorliegt.
Des Weiteren wird die Notfallbetreuung ausgeweitet. Sie können den nachfolgenden Dokumenten (Anlage 1 und Anlage 2 Schlüsselpersonen) entnehmen, welche Berufsgruppen zu den sog. "Schlüsselpersonen" gehören und für die demnach Anspruch auf Notfallbetreuung ihrer Kinder vorliegt. Beachten Sie zu den konkreten Regelungen auch §3 der Coronabetreuungsverordnung. Hier gibt es zudem eine Erweiterung der Berufsgruppen ab dem 23.04.2020.
Coronabetreuungsverordnung
Anlage 1 Schlüsselpersonen bis 22.04.2020
Anlage 2 Schlüsselpersonen ab 23.04.2020
Update 23.03.2020, 12:15 Uhr
Appell zur Neuregelung bei den Schlüsselpersonen
Elternbrief Nr. 3 des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Update 21.03.2020, 14:45 Uhr
Notbetreuung ab dem 23.03.2020 ausgeweitet
Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ab dem 23.03.2020 die Voraussetzungen für eine Notbetreuung von Kindern von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen) gelockert werden.
Folgende Neuregelungen gelten ab dem 23.03.2020:
- Es reicht, wenn von einem Elternteil eine "Unabkömmlichkeitsbescheinigung" vorliegt.
- Der Betreuungsanspruch besteht auch, sofern die Eltern keinen Betreuungsvertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben.
- Eine Wochenendbetreuung wird sichergestellt. (Anmerkung der Tectum Caritas: Voraussichtlich in Übereinstimmung mit den Schulen mit Ausnahme des Wochenendes Karfreitag 10.04. bis Ostermontag 13.04.)
Informationen des Landes NRW als PDF zum Download:
Offizielle Information Land NRW 'Neue Regelungen Schlüsselpersonen_Wochendbetreuung'
Fachempfehlung Nr.8_ Betreuung_Personen kritische Infrastruktur
FAQBetretungsverbot_Betreuung von Kindern Schlüsselpersonen_Stand 19.00
Update 18.03.2020, 10:40 Uhr
Elternbrief Nr. 2 des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: Betreuung der Kinder von Eltern, die keinen Anspruch auf Betreuung in einem Kindertagesbetreuungsangebot haben
Update 17.03.2020, 17:45 Uhr
Elternbrief Nr. 1 des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen: Betretungsverbot und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen
Update 16.03.2020, 16:30 Uhr
Es gibt aktuelle Konkretisierungen betreffend die Notbetreuung in Kindergärten, die wir Ihnen ergänzend zu dem untenstehenden Text zur Verfügung stellen:
Als kritische Infrastrukturen gelten die in einer Leitlinie des MAGS genannten Bereiche (PDF Leitlinie kritische Infrastruktur). Darüber hinaus bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers (PDF Unabkömmlichkeitsbescheinigung) gemäß dieser Leitlinie. Zudem ist ein Antrag auf Notbetreuung beim Jugendamt des Kreises Steinfurt zu stellen. Das Prozedere sowie das zugehörige Formular finden Sie unter dem Link https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/%C3%84mter/Jugendamt/. Sofern Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, sprechen Sie uns gerne an.
Update 15.03.2020, 13:00 Uhr
Basierend auf einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen erreichte uns ein aktuelles Schreiben des Diözesancaritasdirektors in Abstimmung mit dem Generalvikariat des Bistums Münster.
In Auslegung dieser Vorgaben, werden wir die Betreuung in allen Kindergärten in unserer Trägerschaft aufrechterhalten.
Bitte beachten Sie jedoch die nachfolgenden Regelungen:
„Ab Montag gilt ein Betretungsverbot für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und „Kinderbetreuungen in besonderen Fällen“ (Brückenprojekte). Hierzu gelten jedoch Ausnahmen. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogische Kindertageseinrichtungen erhalten den Betrieb ab Montag zunächst offen! So soll es ermöglicht werden, dass in den Fällen, in den beide Eltern oder Alleinerziehende in kritischer Infrastruktur arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die Einrichtungen bringen können.
Voraussetzung hierfür:
- die Kinder weisen keine Krankheitssymptome auf,
- die Kinder stehen nicht in Kontakt zu infizierten Personen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen sind 14 Tage vergangen und sie weisen keine Krankheitssymptome auf,
- die Kinder haben sich nicht in einem Gebiet aufgehalten, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist (tagesaktuell abrufbar im Internet unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html) bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie zeigen keine Krankheitssymptome.“
Für wen gelten die Ausnahmen:
Die Definition aus dem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen regelt, welche Personen in kritischer Infrastruktur arbeiten. In diesem Erlass wird von Schlüsselpersonen gesprochen. Die wichtigen Auszüge sind:
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen.
Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Das heißt, dass der Betrieb am kommenden Montag zunächst zu den gewohnten Öffnungszeiten mit dem vollen Personal zu erfolgen hat. Dann wird im Laufe des Tages festgestellt werden müssen – anhand der in dem Schreiben benannten Kriterien für die Kinder von Eltern, die in kritischer Infrastruktur arbeiten, - wie mit der Öffnung der Kita weiter zu verfahren sein wird.
Der Diözesancaritasdirektor Herr Kessmann erklärt dazu: "Die dort ankommenden Eltern mit ihren Kindern sollen nicht vor verschlossenen Türen stehen. Das Personal soll in die Einrichtungen kommen. Es soll dann geschaut werden, welche Kinder kommen und anhand der im Erlass genannten Kriterien soll entschieden werden, welche Kinder betreut werden."
Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen an dieser Stelle auf dem Laufenden halten.