Setzen sich für das Wohl und die Wünsche der Betreuten ein: Gundula Winkelmann (links) Sabine Gathier vom Amtsgericht Steinfurt
Dabei referierten die langjährigen Rechtspflegerinnen vom Amtsgericht Steinfurt, Sabine Gathier und Gundula Winkelmann, über die Betreuungsrechtsreform, die im Januar 2023 in Kraft tritt.
Das neue Betreuungsrecht stärkt vor allem das Recht der oder des Betreuten, sie oder ihn an Entscheidungen in allen rechtlichen Angelegenheiten soweit wie möglich zu beteiligen. "Dadurch steht künftig der Wille der oder des Betreuten noch mehr im Vordergrund", erklärt Gundula Winkelmann. "Die Betreuerin oder der Betreuer hat die Wünsche der oder des Betreuten zu ermitteln und entsprechend umzusetzen", so Sabine Gathier. Dazu sind künftig noch intensivere Gespräche zur Abstimmung zwischen der oder dem Betreuten und der Betreuerin oder dem Betreuer notwendig, insbesondere das Anfangsgespräch mit der betroffenen Person in seiner persönlichen Umgebung.
Ehe und Familie sollen mit dem "Ehegatten-Vertretungsrecht" künftig stärker geschützt werden. Ehepartner sowie nahe Angehörige sollen wenn möglich für die Betreuung ihres Angehörigen herangezogen werden. "Insbesondere dürfen die Ehepartner - wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt - aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses in akuten gesundheitlichen Krisen füreinander entscheiden, ohne Rücksprache mit dem Amtsgericht nehmen zu müssen", so Sabine Gathier. Diese besondere Regelung ist auf einen Zeitraum von sechs Monaten befristet. Sollte nach diesem Zeitraum eine weitere Betreuung nötig sein, ist eine Betreuerbestellung beim Amtsgericht notwendig.
Die Betreuungsbehörde, der Betreuungsverein sowie das Amtsgericht sollen gemäß des neuen Betreuungsrechts künftig verstärkt nach Möglichkeiten suchen, wer aus dem familiären oder sozialen Umfeld der oder des zu Betreuenden die rechtliche Betreuung ehrenamtlich übernehmen kann, oder, ob der oder dem Betroffenen anders geholfen werden kann. "Dabei wird bei der Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers besonders der Wunsch der oder des zu Betreuenden berücksichtigt", so Gundula Winkelmann. Allerdings ist künftig stärker auf die Eignung von außerfamiliären Betreuerinnen und Betreuer zu achten. Dazu müssen künftig der Betreuungsbehörde unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Mitgliedschaft in einem Betreuungsverein vorgelegt werden.
Die Aufgabe der fachlichen Begleitung der ehrenamtlichen, rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer wird weiterhin vom Betreuungsverein des Caritasverbandes Steinfurt übernommen. "Daher müssen alle Betreuerinnen und Betreuer, die keine Familienangehörige sind, Mitglieder im Betreuungsverein sein, um fachlich beraten zu werden und an Weiterbildungen teilzunehmen", so Barbara Roters vom Betreuungsverein. Die Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist dabei weiterhin kostenlos.
Weitere Auskünfte erteilen Sabine Gathier unter der Telefonnummer 02551 66-162 und Gundula Winkelmann unter der Telefonnummer 02551 66-163 sowie Barbara Roters vom Caritasverband unter der Telefonnummer 02552 70249-10.