Barbara Roters: "Die rechtliche Betreuung ist ein soziales Ehrenamt. Die Solidarität mit den Schwächsten in unserer Gesellschaft ist im besten Sinne karitativ und christlich."
Zu den Aufgaben der rechtlichen Betreuerinnen und Betreuer zählen die Verwaltung aller offiziellen Vorgänge, die zum Beispiel mit Behörden und Gesundheitseinrichtungen zu tun haben, sowie die persönliche Begleitung der oder des Betreuten zum Beispiel zur Arztpraxis. "Die Arbeit einer rechtlichen Betreuung ist ein anspruchsvolles Ehrenamt, bietet aber auch Zufriedenheit, Anerkennung und Wertschätzung", so Berufsbetreuerin Barbara Roters.
Mit der Veränderung des Betreuungsgesetzes seit Januar 2023 ändern sich auch die Rahmenbedingungen für den Einsatz von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern. "Damit regelt der Gesetzgeber, dass die Ehrenamtlichen von den Berufsbetreuern in diesem Feld qualifiziert und engmaschig begleitet werden", erklärt Barbara Roters. Für Interessierte, die neu in die Arbeit einsteigen, werden drei Weiterbildungsmodule angeboten, die mit der Erlangung eines Zertifikats abschließen. "Darüber hinaus findet im ersten Jahr eine engmaschige, individuelle Begleitung statt, um alle Fragen zu klären, die in der Praxis einer rechtlichen Betreuung auftreten können", so Roters.
Zudem wird zwei Mal im Jahr ein Gesprächskreis für alle interessierten Betreuerinnen und Betreuern angeboten, um die gewonnenen Erfahrungen auszutauschen, sowie regelmäßige Fortbildungen zu bestimmten Themen, etwa zur Vorsorgevollmacht, zum Erbrecht oder zu psychischen Erkrankungen. "Unsere Ehrenamtlichen genießen den Erfahrungsaustausch in einer überschaubaren, eingeschworenen Gemeinschaft. Jede und jeder kann auf ihre oder seine Weise davon profitieren", weiß Barbara Roters. Auch helfen sich die Ehrenamtlichen in der Zwischenzeit untereinander und fragen ihre Kollegin und ihren Kollegen im Ehrenamt, wenn sie nicht mehr weiter wissen.
Die rechtliche Betreuung von benachteiligten Menschen wird in der Regel von zuhause aus erledigt. Dazu kommen die persönlichen Kontakte zu der oder dem Betreuten. Nach dem Grundsatz "nach Wunsch und zum Wohl der oder des Betreuten" soll die Betreuerin oder der Betreuer seine Aufgaben erledigen. "Manchmal kann es dabei auch zu Konfliktfällen kommen", sagt Barbara Roters. "Im Zweifel zählt jedoch die Autonomie der oder des Betreuten, auch wenn sie oder er nicht unbedingt die vernünftigste Entscheidung für sich wählt."
Da das Ehrenamt der rechtlichen Betreuerin oder des rechtlichen Betreuers eher im Hintergrund erledigt wird, ist es in der Öffentlichkeit wenig bekannt", weiß Barbara Roters. "Dem wollen wir mit Öffentlichkeitsarbeit und weiteren Vergünstigungen für unsere Ehrenamtlichen entgegen wirken." Dazu gehört unter anderem die Aufwandsentschädigung von 399 Euro pro Jahr.
Derzeit sind rund 140 Ehrenamtliche beim Steinfurter Betreuungsverein gemeldet. "Aber die Nachfrage nach rechtlicher Betreuung ist deutlich höher, so dass wir weitere Ehrenamtliche gewinnen möchten." Wer Interesse hat, kann sich bei den Mitarbeiterinnen des Betreuungsverein melden, Telefon: 02552 70249-10, E-Mail-Adresse: barbara.roters@caritas-steinfurt.de.