Wie ist eine letztwillige Verfügung zu gestalten, wenn sie einer Tochter oder einem Sohn mit Behinderungen die weitestgehenden Vorteile verschaffen soll?
Viele Angehörige von Menschen mit Behinderungen machen sich große Sorgen darüber, wer sich nach ihrem Tod um ihre Kinder kümmert und wie sie finanziell abgesichert werden können. Mit einem sogenannten Behindertentestament kann dem Kind im Wege der speziellen, rechtlichen Konstruktion der Vor- und Nacherbschaft Vermögen zugewandt werden, auf das der Sozialleistungsträger keinen Zugriff hat. Zu dieser speziellen, rechtlichen Konstruktion des Behindertentestaments referieren die Partner der Kanzlei Kaven - Voß - Moorkamp - Bergkeller aus Münster-Hiltrup, die sich schwerpunktmäßig mit den Rechten von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen beschäftigen.
Die Teilnahme ist kostenlos. Anmeldungen nimmt der Betreuungsverein des Caritasverbandes Steinfurt unter der Telefonnummer 02552 70249-10 oder per E-Mail an betreuungsverein@caritas-steinfurt.de entgegen.