Sozialarbeiterin Janna Kockmann vom Betreuungsverein des Caritasverbandes (rechts) und die Ehrenamtliche Gabriela Pansegrau
Im Rahmen einer Fortbildung erläuterte Sozialarbeiterin Janna Kockmann vom Betreuungsverein die Pflichten und Rahmenbedingungen von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern und gab Tipps für die Praxis.
Aufgabe der rechtlichen Betreuerin oder des rechtlichen Betreuers ist es, die Angelegenheiten der oder des Betreuten in dem jeweiligen Aufgabenkreis - zum Beispiel bei Wohnungsangelegenheiten, bei der Gesundheitsfürsorge oder bei Vermögensangelegenheiten - so zu erledigen, dass die "höchstmögliche Selbstbestimmung der betreuten Person" erhalten bleibt, so Janna Kockmann. Das bedeute Unterstützung, jedoch keine Bevormundung. "Gegen den Willen der oder des Betreuten darf die Betreuerin oder der Betreuer nur dann handeln, wenn die Wünsche diese oder diesen erheblich gefährden", so Janna Kockmann. Zudem müsse einem solchen Handeln das Betreuungsgericht zustimmen.
Zu den Pflichten der Betreuerin oder des Betreuers zählen ein regelmäßiger persönlicher oder telefonischer Kontakt und die Informationsweitergabe über Entwicklungen und Entscheidungen an die betreute Person. "Dabei sollte sich die Betreuerin oder der Betreuer ein Bild vom Leben der betreuten Person und deren Anschauungen machen, um gegebenenfalls den mutmaßlichen Willen bestimmen zu können", so Janna Kockmann. Darüber hinaus sind Betreuerinnen und Betreuer dazu verpflichtet, dem Betreuungsgericht regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten und bei schwerwiegenden Entscheidungen die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen.
Zu den Rahmenbedingungen der rechtlichen Betreuung zählen neben dem Anspruch auf Unterstützung und Beratung durch den Betreuungsverein, die Betreuungsbehörde und das Betreuungsgericht ein jährlicher Aufwendungsersatz von 425 Euro, das Recht auf eine Verhinderungsbetreuung durch den Betreuungsverein sowie den begründeten Anspruch auf Entlassung aus dem Betreuungsverhältnis.
Der Betreuungsverein des Caritasverbandes Steinfurt e.V. sucht kontinuierlich Ehrenamtliche, die sich vorstellen können, die rechtliche Betreuung für Menschen mit Einschränkungen zu übernehmen. Wer Interesse hat, kann sich bei Janna Kockmann telefonisch unter 02552 7024-915 oder per E-Mail an janna.kockmann@caritas-steinfurt.de informieren.
Eine gute Sache
Von der Möglichkeit, eine rechtliche Betreuung ehrenamtlich zu übernehmen, hatte Gabriela Pansegrau aus der Zeitung erfahren. Daraufhin hatte sich die Horstmarerin beim Betreuungsverein des Caritasverbandes Steinfurt gemeldet, der ihr eine Frau mit Behinderungen aus dem St.-Sophien-Haus in Metelen vermittelte. Für sie stand fest, dass das bestimmt eine "gute Sache" ist, nämlich Menschen, die Unterstützung benötigen und keine Angehörigen haben, die das übernehmen können oder wollen, zu unterstützen. Auch als Familienpatin war Gabriela Pansegrau schon lange im Einsatz und hat seither ein neues Betätigungsfeld gesucht.
Ihre Betreute wohnt seit geraumer Zeit in der Wohneinrichtung der Tectum Caritas und geht in den Caritaswerkstätten Langenhorst zur Arbeit. Aufgrund ihrer körperlichen und geistigen Behinderungen ist die Bewohnerin nicht in der Lage, ihre Angelegenheiten eigenständig zu regeln. Daher ist Gabriela Pansegrau mit der Regelung der finanziellen und gesundheitlichen Angelegenheiten als rechtliche Betreuerin vom Betreuungsgericht beauftragt.
In regelmäßigen Kontakten, telefonisch oder vor Ort, wird Gabriela Pansegrau von den Mitarbeitenden im St.-Sophien-Haus auf dem Laufenden gehalten, um die Vorgänge, die anfallen, zu regeln. Dafür bekommt sie vom St.-Sophien-Haus die Unterlagen mit den Einnahmen und Ausgaben ihrer Betreuten, die sie abzeichnen muss. Zudem meldet sich die Wohneinrichtung regelmäßig bei ihr, wenn es um gesundheitliche Fragen geht. So musste Gabriela Pansegrau zum Beispiel ihr Einverständnis geben, damit die Bewohnerin des St.-Sophien-Hauses gegen Corona geimpft werden konnte.
Wenn Gabriela Pansegrau Fragen hat, kann sie sich jederzeit an den Betreuungsverein wenden, wo Janna Kockmann ihr weiterhelfen und Tipps geben kann. Auch waren für Gabriela Pansegrau die drei Ausbildungsmodule sehr interessant, um sich ein Grundlagenwissen zu erarbeiten. Regelmäßige Fortbildungen und Gesprächskreise nimmt sie gerne in Anspruch, kann sie dabei auch mit anderen ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern ins Gespräch kommen, um sich gegenseitig beraten.
Vor Kurzem hat Janna Kockmann Gabriela Pansegrau angefragt, ob sie eine weitere rechtliche Betreuung übernehmen würde, um eine ältere Dame bei ihren finanziellen Angelegenheiten zu unterstützen. Und Gabriela Pansegrau hat sich nach einem ersten, gemeinsamen Treffen mit dieser Frau dafür entschieden. "Denn die Beziehung muss stimmig sein, und das ist bei dieser Dame der Fall."