Freiwilligendienste
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich.
Junge Menschen erhalten damit die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun.
Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung in der Arbeitswelt und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.
Ein Freiwilligendienst bietet:
- Die Chance, sich einzubringen, sich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.
- Erste wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt.
- Umgang mit Menschen, die Unterstützung benötigen.
- Eine sinnvolle Möglichkeit, Wartezeiten zu überbrücken (z.B. Uni-Wartesemester).
- Eine Erfahrung fürs Leben und nicht zuletzt...eine Menge Spaß.
Welche Arten der Freiwilligendienste gibt es?
1. Das Freiwillige Soziale Jahr
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist eine populäre Form der Freiwilligendienste. Bis zur Vollendung des 27-sten Lebensjahres verrichten Freiwillige ihren Dienst in Behinderteneinrichtungen, Alteneinrichtungen, im Kinder-und Jugendbereich, in Schulen, etc. Dafür erhalten sie ein Taschengeld. Zudem können Unterkunft und Verpflegung gestellt oder als Geldersatzleistung erstattet werden. Außerdem sind sie sozialversichert. Die praktische Arbeit wird durch Bildungsseminare ergänzt.
2. Der Bundesfreiwilligendienst
Auf Grund des wegfallenden Zivildienstes wurde der Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt.
Im Gegensatz zum Zivildienst beruht der BFD auf einer freiwilligen Entscheidung, etwas für die Gesellschaft zu tun. Der BFD soll darüber hinaus die bestehenden Angebote im FSJ-Bereich ergänzen und unterstützen. Auch wenn der BFD den Zivildienst ersetzen soll, richtet sich die Ausgestaltung im Wesentlichen nach den gesetzlichen Grundlagen im FSJ.
Ein Unterschied besteht in den vertraglichen und organisatorischen Regelungen. Der Bundesfreiwilligendienst ist geregelt im Bundesfreiwilligendienstgesetz. Wer also einen BFD macht, sollte sich bewusst sein, dass die bisherigen Leistungen des Zivildienstes wie die Soldleistungen, die Heilfürsorge und kostenlose Bahnfahrten im Bundesfreiwilligendienst nicht mehr bestehen. Ähnlich wie im FSJ gibt es ein Taschengeld, es können zusätzlich kostenlose Verpflegung oder Unterkunft bzw. entsprechende Geldersatzleistungen vereinbart werden und sie sind sozialversichert.
Weitere Informationen erhalten sie unter:
Ansprechpartner Angebote bei Behinderung
Ansprechpartner Angebote im Alter