Beschäftigungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.00-16.30 Uhr, Freitag 8.00 bis 13.30 Uhr
Arbeitsentgelt:
Das Arbeitsentgelt setzt sich für Beschäftigte im Arbeitsbereich aus einem Grundbetrag, einem leistungsbezogenen Steigerungsbetrag und dem Arbeitsförderungsgeld (AFöG) zusammen.
Im Berufsbildungsbereich wird gegebenenfalls ein Ausbildungs- oder Übergangsgeld gezahlt.
Sozialversicherung:
Alle Beschäftigten sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in den Caritaswerkstätten sozialversichert.
Urlaubsanspruch:
Bei Vorlage eines gültigen Schwerbehindertenausweises (ab einem Grad der Behinderung von 50%) gewähren die Caritaswerkstätten 35 Tage Urlaub.
QM, AZAV:
Die Caritaswerkstätten Langenhorst sind nach der internationalen Norm DIN EN ISO 9001:2008 und AZAV zertifiziert.
Der Berufsbildungsbereich der Caritaswerkstätten Langenhorst ist nach AZAV zertifiziert worden. Durch diese Zertifizierung sind die Caritaswerkstätten Langenhorst als Träger von Maßnahmen zur Arbeitsförderung zugelassen und lassen ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit von der Fachkundigen Stelle DQS überprüfen.