Corona aktuell Werkstätten
Update 20.05.2022
Einmalzahlung an erwachsene Menschen mit Behinderung, die Grundsicherung beziehen aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz).
Am 12.05.2022 hat der Bundestag dem Gesetzesentwurf für das "Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz" der Bundesregierung zugestimmt. Folgende Regelungen wird u.a. eingeführt:
Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte in der Grundsicherung, d.h. auch an Menschen mit Behinderung
Erwachsene, die staatliche Sozialleistungen erhalten (d.h. auch Menschen mit Behinderung), werden im Juli 2022 eine einmalige Zahlung von 200 Euro als "Sofort-Zuschlag" bekommen. Es ist kein Antrag erforderlich. Die Rechtsgrundlage ist für Menschen mit Behinderung der § 144 SGB XII.
Das Schreiben in einfacher Sprache finden Sie hier.
Udate 16.05.2022
Informationen und Downloads zur 4. Impfung in den Caritaswerkstätten Langenhorst:
Update 03.01.2022
Durch die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 12.12.2021 gilt folgendes:
Der 2-mal wöchentlichen Testpflicht gem. § 28 b IfSG unterliegen alle Mitarbeitenden und Beschäftigte der Werkstatt. Bewohner besonderer Wohnformen können von der Testpflicht in der Werkstatt befreit werden, wenn Sie schriftlich nachweisen, in Ihrer Einrichtung bereits getestet worden zu sein.
- Bei Ungeimpften müssen tägliche Testungen durchgeführt werden! Sie dürfen die Werkstatt zunächst nur zum Zwecke der Testung betreten.
- Besucher auch geimpfte und genesene dürfen die Werkstatt nur betreten, sofern ein gültiger negativer Covid-19 Test vorliegt, (PCR 48h gültig), (PoC 24h gültig).
- Allen nicht geimpften Beschäftigten, soll jeweils Freitag eine FFP 2 Maske für die Busfahrt am Montag zur Werkstatt mitgegeben werden.
Zusätzliche Hinweise: Unabhängig von den PoC-Testungen sind die grundsätzlichen Regeln in der Corona- Pandemie weiterhin zu beachten:
- Abstand halten
- Händehygiene
- Mund-Nasen-Schutz
- Lüften
Auch ein negatives Testergebnis darf nicht dazu verleiten, diese Regeln nicht mehr konsequent einzuhalten.
Impfpflicht
Durch die Einführung des § 20 a IfSG wird eine Nachweispflicht über den Impfstatus oder Genesenenstatus für die Mitarbeitenden der Werkstatt für behinderte Menschen ab dem 15.03.2022 eingeführt. Mitarbeitenden, die sich auch gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen.
Update 27.11.2021
- Durch die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 24.11.2021 werden verbindliche Testungen in den Werkstätten sowohl für Menschen mit Behinderungen als auch Mitarbeitern vorgeschrieben. Bei asymptomatischen Mitarbeitenden und Beschäftigten wird 1x pro Woche verpflichtend ein PoC-Test durchgeführt und ein weiteres Testangebot unterbreitet. Für behinderte Menschen gilt dies nur, soweit nicht bereits Testungen dieser Personen in einer anderen Einrichtung erfolgt sind. (Nachweis muss vorliegen)
- Bei Ungeimpften müssen tägliche Testungen durchgeführt werden! Sie dürfen die Werkstatt zunächst nur zum Zwecke der Testung betreten.
- Besucher auch geimpfte und genesene dürfen die Werkstatt nur betreten, sofern ein gültiger negativer Covid-19 Test vorliegt, (PCR 48h gültig), (PoC 24h gültig).
- Allen nicht geimpften Beschäftigten, soll jeweils Freitag eine FFP 2 Maske für die Busfahrt am Montag zur Werkstatt mitgegeben werden.
Update 12.11.2021, 12:00 Uhr
folgende Informationen möchten wir Ihnen zur 3. Impfung bekannt geben:
Impftermine 3. Impfung (sog. Boosterimpfung)
24.11.2021 - 25.11.2021 |
Impfungen im Hauptwerk Ochtrup und PROTEC |
25.11.2021 |
Impfungen im Zweigwerk Emsdetten |
30.11.2021 - 01.12.2021 |
Impfungen im Zweigwerk Steinfurt |
Da die Planungen von verschiedenen Faktoren abhängen, auf die wir keinen Einfluss haben (z.B. Uhrzeit der Impfstoffanlieferung, Kapazität der Ärzte), kann es vorkommen, dass Impfungen noch kurzfristig verschoben werden müssen. Die Impfungen werden mit dem Impfstoff BioNTech durchgeführt.
Anders als angekündigt, erfolgt die Impfung anstelle "mobiler Impfteams" durch Hausärzte. Das bedeutet, dass zwingend jede/r die Krankenversicherungskarte mitbringen muss. Sofern keine Krankenversicherungskarte vorliegt, muss vorher (!) eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse angefordert und mitgebracht werden.
Zum Impftermin sind folgende Unterlagen mitzubringen:
- ausgefülltes und unterschiebenes Aufklärungsmerkblatt (mRNA-Impfstoff)
- ausgefüllter und unterschiebener Anamnese- und Einwilligungsbogen (mRNA-Impfstoff)
- Krankenversicherungskarte (KVK) oder Ersatzbescheinigung der Krankenkasse
- Impfausweis
- Personalausweis
Das aktuelle Aufklärungsmerkblatt und den aktuellen Anamnese- und Einwilligungsbogen finden Sie hier. Falls Sie keinen Internetzugang besitzen, liegen die Formulare auch an Ihrem jeweiligen Standort aus.
Update 14.10.2021, 9:00 Uhr
Informationen zur Dritten Impfung in den Caritaswerkstätten
Die Planungen für die dritte Impfung in den Caritaswerkstätten sind gestartet. Bitte beachten Sie das Anschreiben und die Einverständniserklärung zur Impfung.
Hier finden Sie eine Einleitung zur Impfung, einen Aufklärungsbogen und einen Anamnesebogen in leichter Sprache. Ebenfalls erhalten Sie hier den ausführlichen Aufklärungs- und Anamnesebogen.
Update 17.06.2021, 10:00 Uhr
Rückkehr zum Normalbetrieb:Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass ab dem 28.06.2021 die Werkstätten zum Regelbetrieb mit einer Erbringung der Teilhabeleistungen in den Räumen der Werkstatt zurückkehren sollen. Das bedeutet für die Caritaswerkstätten Langenhorst, dass die bisherigen Regelungen einer alternativen Betreuungsform letztmalig bis zum 25.06.2021 gelten.
Inzwischen ist etwa 85% der Belegschaft geimpft. 14 Tage nach der 2. Impfung besteht laut aktuellen Studien ein sehr umfangreicher Schutz, nicht nur gegen schwere Verläufe, sondern auch gegen eine Ansteckung mit dem Coronavirus. Zusammen mit der hohen Impfquote, aber auch den natürlich weiterhin einzuhaltenden Hygiene- und Abstandsregeln können wir sowohl beim Arbeiten in den Werkstätten als auch beim Zubringerdienst mit den Bussen von einer relativ sicheren Situation ausgehen. Ab dem 28.06.2021 werden dann auch die Busse zu den regulären Zeiten fahren. In den Bussen ist nach neuester Verordnungslage das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend.
Update 02.06.2021, 10:00 Uhr
Verlängerung Lockdown bis zum 18.06.2021
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass die Corona-Betreuungsverordnung NRW bis zum 18. Juni 2021 verlängert wurde. Mit den absinkenden Inzidenzzahlen ist eine Rückkehr zum Vollbetrieb in den Werkstätten bald zu erwarten. Noch aber ist eine kurzfristige Rückkehr zum Vollbetrieb nicht organisierbar. Daher haben sich die Landschaftsverbände in Absprache mit dem zuständigen Ministerium entschieden, die aktuellen Corona-Regelungen zunächst um zwei Wochen ebenfalls bis zum 18. Juni 2021 zu verlängern
Die folgenden Wahlmöglichkeiten bleiben bestehen:
- Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt
- Teilhabe am Arbeitsleben in der eigenen Wohnung
- Teilhabe am Arbeitsleben in der stationären/teilstationären Wohnform (Wohnheim)
Die Teilnehmenden im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich mögen sich zur Absprache des weiteren Vorgehens mit der Bildungsbegleitung in Verbindung setzen.
Update 21.05.2021, 10:00 Uhr
Verlängerung Lockdown bis zum 06.06.2021
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass momentan noch keine Verlängerung der Corona-Betreuungsverordnung NRW bekannt ist. Die Landschaftsverbände haben aber entschieden, die bisherigen Regelungen bis zum 06.06.2021 zu verlängern. Die folgenden Wahlmöglichkeiten bleiben bestehen:
- Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt
- Teilhabe am Arbeitsleben in der eigenen Wohnung
- Teilhabe am Arbeitsleben in der stationären/teilstationären Wohnform (Wohnheim)
Die Teilnehmenden im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich mögen sich zur Absprache des weiteren Vorgehens mit der Bildungsbegleitung in Verbindung setzen.
Update 16.04.2021, 10:00 Uhr
Verlängerung Lockdown:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass die bisherigen Regelungen bis zum 09.05.2021 weiterhin gelten. Wenn es möglich und sinnvoll ist, sind die Werkstätten aufgefordert, in den nächsten Wochen verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die Teilhabeleistung außerhalb der Werkstätten zu erbringen. Die folgenden Wahlmöglichkeiten bleiben bestehen.
1. Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt
2. Teilhabe am Arbeitsleben in der eigenen Wohnung
3. Teilhabe am Arbeitsleben in der stationären/teilstationären Wohnform (Wohnheim)
Die Teilnehmenden im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich mögen sich zur Absprache des weiteren Vorgehens mit der Bildungsbegleitung in Verbindung setzen.
Update 25.03.2021, 13:00 Uhr
Verlängerung Lockdown:
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass die bisherigen Regelungen bis zum 18.04.2021 weiterhin gelten. Wenn es möglich und sinnvoll ist, sind die Werkstätten aufgefordert, in den nächsten Wochen verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die Teilhabeleistung außerhalb der Werkstätten zu erbringen. Die folgenden Wahlmöglichkeiten bleiben bestehen.
1. Teilhabe am Arbeitsleben in der Werkstatt
2. Teilhabe am Arbeitsleben in der eigenen Wohnung
3. Teilhabe am Arbeitsleben in der stationären/teilstationären Wohnform (Wohnheim)
Update 23.03.2021, 13:00 Uhr
Dokumente zur Impfung in den Caritaswerkstätten mit dem Impfstoff Moderna
Vor einigen Wochen sollte in den Caritaswerkstätten Langenhorst eine Impfung durch mobile Teams mit dem Impfstoff AstraZeneca stattfinden. Kurz vor dem Impfstart hat die Bundesregierung einen Impfstopp für diesen Impfstoff verhängt. Ein neuer Erlass des Ministeriums regelt, dass die Impfungen in Werkstätten für behinderte Menschen nun mit dem Impfstoff der Firma Moderna erfolgen können.
Voraussichtlich ab dem 29. März 2021 besteht die Möglichkeit für Beschäftigte und Mitarbeitende, sich in den Caritaswerkstätten Langenhorst gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Dazu erhalten Beschäftigte und deren gesetzliche Betreuung persönliche Anschreiben.
Hier können Sie den Aufklärungsbogen und den Anamnesebogen und die Impfeinwilligung downloaden.
Die Formulare können am PC ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden.
Update 15.03.2021, 17:15 Uhr
Mobile Impfungen in den Caritaswerkstätten Langenhorst werden abgesagt
Sofortiger Stopp der AstraZeneca-Impfungen in Deutschland
Der Kreis Steinfurt hat uns soeben darüber informiert, dass die Bundesregierung aufgrund der Empfehlung des Paul-Ehrlich-Institutes die Corona-Impfungen mit AstraZeneca vorsorglich aussetzt.
Die Entscheidung gilt ab sofort mit der Folge, dass alle geplanten Impfungen am FMO sowie in Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe nicht mehr durchgeführt werden dürfen.
Wir werden Sie an dieser Stelle über das weitere Vorgehen auf dem Laufenden halten.
Update 04.03.2021, 12:00 Uhr
Verlängerung Lockdown
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilte uns in einem aktuellen Schreiben mit, dass die bisherigen Regelungen bis zum 28.03.2021 weiterhin gelten. Wenn es möglich und sinnvoll ist, sind die Werkstätten aufgefordert, in den nächsten Wochen verstärkt die Möglichkeit zu nutzen, die Teilhabeleistungen außerhalb der Werkstätten zu erbringen. Die beschriebenen Wahlmöglichkeiten bleiben bestehen.
So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.
Update 12.02.2021, 12:00 Uhr
Verlängerung Lockdown
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilt mit, dass die aktuellen Corona-Regelungen auf Bundesebene bis zum 7. März 2021 verlängert wurden.
Die in der Werkstattinformation 02/2021 bekannt gegebenen Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben werden daher durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe ebenfalls zunächst bis zum 7. März 2021 verlängert.
So ist es möglich, sowohl dem Gesundheitsschutz Rechnung zu tragen als auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ggf. in anderer Form an anderem Ort zu erbringen.
Update 08.01.2021, 12:00 Uhr
Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 gibt es seitens des Kostenträgers neue Regelungen für die Werkstätten. Diese Regelungen sowie deren Umsetzung in den Caritaswerkstätten Langenhorst entnehmen Sie bitte der Werkstattinformation Nr. 01/2021.
Update 29.12.2020
Zur Öffnung der Werkstätten in der Zeit bis zum 10.01.2021 finden Sie Informationen in den
Werkstattinformationen Nr. 12/2020 und Nr. 13/2020.
Update 25.11.2020, 10:45 Uhr
PoC-Schnelltests auf SARS-CoV-2 in den Caritaswerkstätten Langenhorst
Die Caritaswerkstätten Langenhorst führen auf freiwilliger Basis regelhafte und anlassbezogene PoC-Schnelltests durch. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt werden diese ab dem 30.11.2020 angeboten.
Die Grundzüge unseres Testkonzeptes sind:
Testung mit Anlass:
Werden beim Symptommonitoring Beschwerden wie Husten, Halsschmerzen, Schnupfen, Atemnot, Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur, starke Kopfschmerzen, Übelkeit oder Durchfall festgestellt, wird ein PoC-Test durchgeführt.
Testung ohne Anlass:
Alle 14 Tage werden alle Mitarbeitenden und Beschäftigten (Ausnahme: Beschäftigte, die im Wohnheim oder Ambulant Betreuten Wohnen getestet werden) getestet, wenn der Inzidenzwert am Arbeitsort oder Wohnort größer als 50 ist.
Allgemein Hinweise:
Die Beschäftigten haben hierfür bereits ein Einverständnisformular mit der Werkstattinformation Nr. 10/2020 erhalten.
Falls noch nicht geschehen, bitte denken Sie daran, dieses kurzfristig einzureichen. Ohne Einverständnis kann nicht getestet werden. Bitte haben Sie hierfür Verständnis.
Für die Durchführung der Testungen wurde geeignetes medizinisches Fachpersonal ausgewählt und geschult.
Die Auswertung erfolgt durch diese Personen mittels des Test-Sets unter Beachtung der Gebrauchsanleitung. Das Testergebnis wird der getesteten Person mitgeteilt.
Update 15.10.2020, 16:30 Uhr
Freiwillige Testung der Mitarbeitenden und Beschäftigten im Zweigwerk Steinfurt
Im Zweigwerk Steinfurt der Caritaswerkstätten Langenhorst sind insgesamt drei Mitarbeitende und Beschäftigte positiv auf Covid-19 getestet worden.
Seitens des Gesundheitsamtes des Kreises Steinfurt wurden weitere Mitarbeitende und Beschäftigte als Kontaktpersonen vorsichtshalber in Quarantäne versetzt.
In Abstimmung zwischen der Tectum Caritas als Träger der Caritaswerkstätten und dem Gesundheitsamt des Kreises Steinfurt wurde vereinbart, dass allen Mitarbeitenden und Beschäftigten des Zweigwerkes Steinfurt am Freitag, den 16.10.2020 am Standort des Zweigwerkes ein freiwilliger Corona-Test angeboten wird.
Für die Testung ist eine Einverständniserklärung erforderlich. Diese finden Sie hier zusammen mit dem Anschreiben zum Download.
Die Mitarbeitenden der Caritaswerkstätten Langenhorst haben versucht, alle gesetzlichen Betreuungen der Beschäftigten des Zweigwerkes Steinfurt zur Einwilligung zu befragen.
Sofern gesetzliche Betreuungen telefonisch nicht angetroffen wurden, können die Beschäftigten die unterschriebene Einverständniserklärungen auch zur Testung mitbringen.
Update 17.09.2020, 15:45 Uhr
Öffnungsphase 4 der Caritaswerkstätten Langenhorst
Ab dem 21.09.2020 bzw. dem 28.09.2020 beginnt die vierte Phase der Wiederinbetriebnahme der Caritaswerkstätten Langenhorst. Detaillierte Informationen entnehmen Sie der Werkstattinformation 09/2020.
Update 13.07.2020, 15:00 Uhr
Teilöffnung der Caritaswerkstätten Langenhorst 3. Phase
Detaillierte Informationen finden Sie dazu in der neuen Werkstattinformation (138 KB).
Update 25.06.2020, 12:45 Uhr
Corona-Ausbruch in den Kreisen Gütersloh und Warendorf
Wie Sie sicherlich aus den Medien erfahren haben, ist es bei der Fa. Tönnies zu einem massiven Infektionsgeschehen mit dem SARS-CoV-2-Virus gekommen. Wir möchten die Angehörigen und Beschäftigten der Caritaswerkstätten Langenhorst dringend bitten, für sich prüfen, ob regelmäßige Kontakte (z.B. über Ehepartner, Lebensgefährten) zu den Beschäftigten der Firma Tönnies bzw. deren Subunternehmen bestehen bzw. bestanden haben.
Sollte dies der Fall sein, dann nehmen Sie bitte sofort Kontakt zu der zuständigen unteren Gesundheitsbehörde auf und bitten diese, die notwendigen Testungen entsprechend der Handreichung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen für Testungen auf SARSCoV-2 sowie die aus Gründen des Infektionsschutzes ggf. weiter erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen.
Bitte informieren Sie ebenfalls direkt Ihren zuständigen Sozialdienst.
Update 10.06.2020, 16:00 Uhr
Reguläre Arbeitszeiten in der 2. Öffnungsphase
Die Caritaswerkstätten Langenhorst planen ab Mittwoch, dem 17. Juni 2020, die zweite Phase der Wiederinbetriebnahme. Es gelten in der 2. Phase wieder die regulären Arbeitszeiten (Mo. – Do. 08:00 – 16:30 Uhr/ Fr. 08:00 – 13:30 Uhr). Bis zum 16.06.2020 bleibt die derzeitige Regelung (Mo. – Do. 08:00 – 14:00 Uhr/ Fr. 08.00 – 13:30 Uhr) bestehen.“
Update 15.05.2020, 16:00 Uhr
Teilöffnung der Caritaswerkstätten Langenhorst
Detaillierte Informationen finden Sie dazu in der neuen Werkstattinformation.
Update 08.05.2020, 14:30 Uhr
Weitere Schließung der Caritaswerkstätten Langenhorst
Detaillierte Informationen finden Sie dazu in der neuen Werkstattinformation.
Update 06.05.2020, 15:15 Uhr
Weitere Schließung der Caritaswerkstätten Langenhorst bis zum 10.05.2020
Aus der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Coronabetreuungsverordnung“ ergibt sich, dass die Schließung der Caritaswerkstätten Langenhorst bis zum 10. Mai 2020 verlängert wird. Alle beschäftigten Menschen mit Behinderungen können noch nicht wieder zur Arbeit kommen.
Die Caritaswerkstätten Langenhorst haben sich schon bereits viele Gedanken zu einer schrittweisen Wiederöffnung gemacht. Die Konzepte müssen noch mit verschiedenen Stellen abgestimmt werden. Aller Voraussicht nach werden wir jedoch nach der Beendigung des Betretungsverbotes nur mit einem Teil der Beschäftigten wieder starten können. Wir werden die Beschäftigten dann individuell über den Zeitpunkt informieren, wann Sie wieder zur Werkstatt kommen können. Wir bitten darum, dass die Beschäftigten nicht unaufgefordert zur Werkstatt kommen.
Es ist davon auszugehen, dass in den Bussen und der Werkstatt zukünftig eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Daher bitten wir darum, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zu Hause schon einmal einzuüben. Zu Beginn der Wiederaufnahme wird dies auch in jeder Werkstattgruppe geübt, um für alle Beteiligten den größtmöglichen Schutz zu gewährleisten.
Bei Rückfragen können Sie sich an Ihren zuständigen Sozialdienst wenden.
Update 03.05.2020, 16:15 Uhr
Weitere Schließung der Caritaswerkstätten Langenhorst bis zum 06.05.2020
Aus dem Artikel 4 der "Zweiten Verordnung zur Änderung von Rechtsverordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2" ergibt sich, dass die Schließung der Caritaswerkstätten Langenhorst bis zum 06. Mai 2020 verlängert wird.
Update 30.04.2020, 19:00 Uhr
Die Caritaswerkstätten Langenhorst haben bislang noch keine neue Verordnung erhalten. Mit einer offiziellen Information seitens des Ministeriums ist erst am Wochenende zu rechnen. Wir gehen daher davon aus, dass wir in der kommenden Woche weiterhin geschlossen bleiben. Alle beschäftigten Menschen mit Behinderungen können noch nicht wieder zur Arbeit kommen. Sollten wir in der nächsten Woche wider Erwarten doch öffnen, werden wir Sie umgehend informieren. Bei Rückfragen können Sie sich an Ihren zuständigen Sozialdienst wenden.
Update 17.04.2020, 12:00 Uhr
Weitere Schließung der Caritaswerkstätten Langenhorst bis zum 03.05.2020
Verordnung des MAGS NRW zum Schutz vor Neuinfizierungen
Die Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO) wurde den Caritaswerkstätten Langenhorst soeben übermittelt.
Daraus ergibt sich, dass die Caritaswerkstätten Langenhorst weiterhin bis zum 03. Mai 2020 schließen müssen. Alle beschäftigten Menschen mit Behinderungen können noch nicht wieder zur Arbeit kommen.
Wir sind telefonisch weiterhin unter den üblichen Telefonnummern für Sie da.
Über die weiteren Schritte werden wir Sie auf dieser Homepage informieren.
Update 20.03.2020, 9:45 Uhr
Allgemeinverfügung der Kommune Emsdetten vom 18.03.2020
Auch die Kommune Emsdetten hat mit Datum vom 18.03.2020 eine aktualisierte Allgemeinverfügung veröffentlicht. Die Allgemeinverfügung entspricht den mit "Update vom 19.03.2020, 14:00 Uhr" dargestellten Regelungen. Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage der Kommune Emsdetten.
Update 19.03.2020, 14:00 Uhr
Allgemeinverfügungen der Kommunen Ochtrup und Steinfurt vom 18.03.2020
Zutrittsverbot mit Notbetreuung
Die Kommunen Ochtrup und Steinfurt haben auf Basis des Erlasses des zuständigen Landesministeriums (MAGS) am 18.03.2020 Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese gelten bis einschließlich 19.04.2020. Bitte beachten Sie unsere Homepage in Bezug auf eventuelle Verlängerungen.
Somit sind die mit Update vom 18.03.2020 um 16:00 Uhr veröffentlichten Vorgaben rechtlich verbindlich.
Wir ergänzen folgende konkretisierende Regelung:
Zu den Ausnahmen (…), gilt, dass ein zumutbarer Transport für den Hin- und Rückweg sicherzustellen ist, der die derzeit besonderen Risiken durch eine Infektion mit SARS-CoV-2 berücksichtigt. Diesbezügliche Fragen klären Sie bitte mit Ihrem zuständigen Sozialdienst.
Die Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Kommune.
Update 18.03.2020, 16:00 Uhr
Info über Notbetreuungsmöglichkeiten
Die Möglichkeit, die Betreuung in der WfbM auch weiterhin in Anspruch zu nehmen, gilt für folgende Personen (Auszug aus Erlass des Ministeriums).
- (...) Nutzerinnen und Nutzer deren pflegerische oder soziale Betreuung für den Zeitraum, in dem sie sich normalerweise in einer WfbM aufhalten, nicht sichergestellt ist. Die Träger der WfbM sind angehalten, für die betroffenen Personen eine Betreuung im notwendigen Umfang sicherzustellen. Sie sollten zu diesem Zweck mit Anbietern von Wohneinrichtungen zusammenarbeiten.
- (...) Nutzerinnen und Nutzer, die im eigenen häuslichen Umfeld untergebracht sind und deren Betreuungs- oder Pflegeperson eine unverzichtbare Schlüsselperson ist. Die Pflege und/oder Betreuung soll erfolgen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten und Arbeitsgestaltung (bspw. Homeoffice) nicht gewährleistet werden kann.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Dazu zählen insbesondere:
Alle Einrichtungen, die der Gesundheitsversorgung und der Pflege sowie der Behindertenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), der Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung), der Lebensmittelversorgung und der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. - Die Unentbehrlichkeit ist der betreffenden Einrichtung gegenüber durch eine schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers bzw. Dienstvorgesetzten nachzuweisen.
Update 17.03., 21:35 Uhr
Notbetreuung geplant
Ein soeben eingetroffener Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen regelt neben einem Betretungsverbot für Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen in der Zeit vom 18.03. - 19.04.2020 auch, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden soll.
Wenn Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie bereits jetzt um Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Sozialdienst. Dort wird Ihre Anmeldung aufgenommen, so dass weitere Abstimmungen erfolgen und wir Sie direkt informieren können, sobald die Notbetreuungsmöglichkeit besteht.
Über die weiteren Schritte werden wir auf dieser Homepage informieren.
Update 17.03.2020, 16:00 Uhr
Alle Standorte der Caritaswerkstätten Langenhorst werden ab sofort geschlossen
Die Stadtverwaltungen Ochtrup, Steinfurt und Emsdetten teilen uns telefonisch mit, dass sie einer Empfehlung des Kreises Steinfurt vom 17.03.2020 folgen wollen und jeweils die sofortige Schließung der Werkstätten für behinderte Menschen in ihrem Zuständigkeitsgebiet anordnen werden.
In Umsetzung der zu erwartenden Anordnungen teilen wir mit, dass ab dem 18.03.2020 sämtliche Standorte der Caritaswerkstätten Langenhorst geschlossen sind. Alle beschäftigten Menschen mit Behinderungen können ab diesem Tag nicht zur Arbeit kommen.
Die Beförderungsunternehmen werden entsprechend informiert. Eine Notbetreuung für die Beschäftigten kann auf dieser rechtlichen Grundlage nach unserem jetzigen Kenntnisstand gegenwärtig nicht angeboten werden.
Die angestellten Mitarbeitenden sollen zum Dienst erscheinen, falls individuell keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Sofern sich weitere Entwicklungen ergeben, werden wir diese auf der Homepage bekanntmachen.
Update 17.03.2020, 13:00 Uhr
Die Caritaswerkstätten Langenhorst haben weiterhin ihre Standorte geöffnet. Aktuell gibt es keine behördlichen Auflagen, die die Öffnung der Caritaswerkstätten oder einzelner Standorte betreffen. Etwaige Entwicklungen hierzu werden wir auf dieser Seite bekanntmachen.
Ebenso ist das Knitterfrei weiterhin geöffnet. Aufgrund der Allgemeinverfügung der Stadt Ochtrup vom 15.03.2020 werden die Gäste registriert (Datum, Uhrzeit, Nachname, Vorname, Telefonnummer).
Die nächste Versammlung der Eltern, Angehörigen und Betreuer, welche am Montag, 30.03.2020 im Zweigwerk Steinfurt geplant war, wird verschoben. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Alle geplanten Werkstattreisen in Zusammenarbeit mit dem Familienunterstützenden Dienst (FUD) werden bis zum 30.06.2020 eingestellt.
Stand 13.03.2020, 16:45 Uhr
Über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus halten wir Sie hier auf dem Laufenden. Aktuell (13.03.2020, 16:45 Uhr) gibt es keine behördlichen Auflagen, die unsere Caritaswerkstätten Langenhorst betreffen.