Erklärung zur eAU
eAU- Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ab dem 01.01.2023 gibt es ein neues Verfahren. Die Arztpraxis händigt nur noch einen Ausdruck der AU-Daten mit Diagnose für den Versicherten (Beschäftigten) aus. Für den Arbeitgeber gibt es normalerweise keinen Ausdruck mehr. Der Arbeitsgeber muss die AU-Daten bei der Krankenkasse anfordern.
Wichtig: Die Versicherten (Beschäftigten) müssen den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich informieren!
Bisher wurde im Falle einer Krankschreibung die Bescheinigung für den Arbeitgeber in Papierform eingereicht. Nun muss eine Mitteilung von den Beschäftigten oder Bezugspersonen an die WfbM erfolgen, wenn von einer Stelle (Arztpraxis, Krankenhaus etc.) eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde, damit der Arbeitgeber / die Caritaswerkstätten Langenhorst die AU-Daten bei der Krankenkasse anfordern kann.
Weiterhin gilt (Auszug aus dem Werkstattvertrag bzw. Bildungsvertrag):
- Jedes Fernbleiben ist umgehend unter Angabe von Gründen der WfbM mitzuteilen.
- Im Krankheitsfall muss die WfbM/Abteilung bis um 9.00 Uhr des 1. Krankheitstages benachrichtigt werden.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Mitteilung bei der Gruppenleitung möglichst zwischen 8.15 und 9.00 Uhr.
Bitte den Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Diagnose unbedingt aufbewahren, um ggfs. Unstimmigkeiten im Nachgang klären zu können.
Hier fnden Sie eine Erklärung in einfacher Sprache.