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Sunday, 5. February 2012

Personalsachbearbeiter/-in für den Caritasverband Steinfurt gesucht

 

 

 

 

 

 

Wir suchen Pflegekräfte!

 

 

Freiwilligendienst in der Tectum Caritas gGmbH

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und der Bundesfreiwilligendienst (BFD) sind Freiwilligendienste im sozialen Bereich.

Junge Menschen erhalten damit die Möglichkeit, sich zu engagieren und damit etwas für die Gesellschaft zu tun.

Ein freiwilliger Einsatz fördert die Entwicklung der Persönlichkeit, bietet Orientierung in der Arbeitswelt und vermittelt wichtige Kompetenzen für das weitere Leben.

Ein Freiwilligendienst bietet:

  • Die Chance, sich einzubringen, sich zu engagieren und Verantwortung zu übernehmen.
  • Erste wertvolle Erfahrungen in der Arbeitswelt.
  • Umgang mit Menschen, die Unterstützung benötigen.
  • Eine sinnvolle Möglichkeit, Wartezeiten zu überbrücken (z.B. Uni-Wartesemester).
  • Eine Erfahrung fürs Leben und nicht zuletzt...eine Menge Spaß.

 

Welche Arten der Freiwilligendienste gibt es?

1. Das Freiwillige Soziale Jahr

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist eine populäre Form der Freiwilligendienste. Bis zur Vollendung des 27sten Lebensjahres verrichten Freiwillige ihren Dienst in Behinderteneinrichtungen, Alteneinrichtungen, im Kinder- und Jugendbereich, in Schulen, etc.
Dafür erhalten sie ein Taschengeld. Zudem können Unterkunft und Verpflegung gestellt werden oder als Geldersatzleistung erstattet werden. Außerdem sind sie sozialversichert. Die praktische Arbeit wird durch Bildungsseminare ergänzt.

 

2. Den Bundesfreiwilligendienst

Auf Grund des wegfallenden Zivildienstes wird der Bundesfreiwilligendienst eingeführt.

Im Gegensatz zum Zivildienst beruht der BFD auf einer freiwilligen Entscheidung, etwas für die Gesellschaft zu tun. Der BFD soll darüber hinaus die bestehenden Angebote im FSJ-Bereich ergänzen und unterstützen.

Auch wenn der BFD den Zivildienst ersetzen soll, richtet sich die Ausgestaltung im Wesentlichen nach den gesetzlichen Grundlagen im FSJ.

Ein Unterschied besteht in den vertraglichen und organisatorischen Regelungen. Der Bundesfreiwilligendienst ist geregelt im Bundesfreiwilligendienstgesetz. Wer also einen BFD macht, sollte sich bewusst sein, dass die bisherigen Leistungen des Zivildienstes wie die Soldleistungen, die Heilfürsorge und kostenlose Bahnfahrten im Bundesfreiwilligendienst nicht mehr bestehen. Ähnlich wie im FSJ wird es ein Taschengeld geben, es können zusätzlich kostenlose Verpflegung oder Unterkunft bzw. entsprechende Geldersatzleistungen vereinbart werden und sie sind sozialversichert.

 

Weitere Informationen erhalten sie unter:  

 Bundesministerium für Familie 

 Bundesfreiwilligendienst  

 Freiwilliges Soziales Jahr

 

Bei Interesse sprechen Sie bitte die u.a. Einrichtungen frühzeitig an:

 

 Caritaswerkstätten Langenhorst  

  1.  Tätigkeitsfelder FSJ (20 KB)
  2.  Tätigkeitsfelder BFD (20 KB)

 

 St.-Elisabeth-Schule  

  1.  Tätigkeitsfelder FSJ (63 KB)  
  2.  Tätigkeitsfelder BFD (20 KB)

 

Kardinal von Galen Haus

 

 Tätigkeitsfelder BFD (10 KB)

 

Familienunterstützender Dienst

 

 Tätigkeitsfelder BFD und FSJ
 (9 KB)

 

 

 

Caritasverband für das Dekanat Steinfurt e.V.
Kirchplatz 8
48565 Steinfurt

Tel.: 02552 / 7060
Fax: 02552 / 70666

 info(at)caritasverband-steinfurt.de